- FTZ 123 D 12
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FTZ 123 D 12 ist eine im Januar 1988 durch das Bundesministerium für Post- und Fernmeldewesen herausgegebene Norm die einen Standard für den Anschluss einer Türsprechstelle an Telefonanlagen definieren sollte. Diese Norm taucht regelmäßig bei Herstellern von Telefonanlagen auf, ist in ihrem Wortlaut aber so abgefasst, dass sie sehr viel Interpretationsspielraum lässt.
Die Bundespost selber hat kaum Gebrauch von ihrer eigenen Norm gemacht. Derzeit sind nur zwei ihrer Telefonanlagen bekannt, welche Türsprechstellen nach entsprechender Norm unterstützten.
Spezifikation
Dies ist keine Anschlussanleitung sondern soll die prinzipielle Arbeitsweise von TK-Anlagen und Türsprechstellen nach oben genannter Norm erläutern. Es kann somit keine Haftung übernommen werden. Für den konkreten Einzelfall empfiehlt es sich, einen Fachbetrieb zu beauftragen.
In der Norm ist ein Sprechweg / a- und b-Ader vorgesehen. Dieser soll gleichstromfrei sein. Das lässt natürlich eine Unzahl von Möglichkeiten offen. In der Praxis muss man die technischen Spezifikationen der anzuschließenden Türsprechstelle und der Telefonanlage zu rate ziehen. Meistens stellt es sich dann heraus, dass man mit 12 V gut bedient ist.
Dann ist ein Kontakt für die Betätigung eines elektrischen Türöffners (Schließer) definiert. Hier ist potentialfrei eine Schaltleistung von rund 7 W (24 V; 0,3 A) vorgesehen mit dem Vermerk: Höhere Werte sind zulässig. In der Praxis stellt die Telefonanlage einen potentialfreien Relaiskontakt zur Verfügung, der je nach an der Tür vorhandenem Türöffner mit 8 V oder 12 V betrieben wird. Da das Relais potentialfrei ist, könnten auch andere Spannungen darüber geschaltet werden.
Weiterhin ist ein Kontakt (Schließer) z. B. zum Schalten der Stromversorgung, vorgesehen. Ebenfalls ist dieser potentialfrei mit einer Schaltleistung von rund 7 W (höhere Werte sind zulässig). Dieser Kontakt wird dafür benutzt, die Spannungsversorgung für die Türsprechstelle einzuschalten, worauf diese über den Sprechweg mit der Telefonanlage kommunizieren kann.[1]
Technische Realisierung
Über die Klingelknöpfe der Türsprechstelle wird (meistens) ein 12-VAC-Signal auf spezielle Eingänge der Telefonanlage gegeben.
Je nach Konfiguration lässt die Anlage dann bestimmte Telefone klingeln. Hebt jemand eines der Telefone ab, wird die Spannungsversorgung für den Sprechkanal (meistens) 12 VAC über das oben beschriebene Relais eingeschaltet. Telefon und Türsprechstelle können sich nun unterhalten.
Gibt man nun die geforderte Nummer für den Türöffner ein, so zieht das Relais für den Türöffner eine bestimmte Zeit lang an und der an der Tür stehende kann diese öffnen. Legt man statt dessen auf, passiert nichts weiter. Nach dem Auflegen wird die Spannung zur Türsprechstelle unterbrochen so dass auf dieser der Sprechweg nicht mehr arbeitet.
Wie die konkrete Schaltung nun auszusehen hat, ist immer noch vom Telefonanlagen- und Türsprechstellenhersteller abhängig.
Einzelnachweise
- ↑ Da derzeit keine Originalnorm vorliegt kann hier nur auf Spezifikationen von Herstellern und Erfahrungen zurückgegriffen werden.
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