Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen (Berlin)

Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen (Berlin)
Überblick über alle Stufen des Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens von Berlin
Vorschlag zur Verleihung des Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens Berlin

Das Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen des Landes Berlin wurde bereits am 9. Mai 1978 gestiftet und mit der Verwaltungsvorschrift über die Verleihung eines Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens vom 27. Juni 2000 neu aufgelegt. Es dient dabei als Anerkennung von Verdiensten um die Feuerwehr, im Land Berlin.[1]

Inhaltsverzeichnis

Einteilung des Ehrenzeichens

Das Feuerwehr- und Katastrophenschuttz-Ehrenzeichen wird in vier Stufen verliehen, die da sind:

  • Stufe 1: Silbernes Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen am Bande für 10-jährige Dienstzeit,
  • Stufe 2: Goldenes Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen am Bande für 25-jährige Dienstzeit,
  • Stufe 3: Silbernes Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen am Bande für 40-jährige Dienstzeit,
  • Sonderstufe: Goldenes Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen als Steckkreuz.[2]

Verleihungsberechtigter Personenkreis

Für verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit nach Vollendung des 16. Lebensjahres in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz kann das Ehrenzeichen verliehen werden an:

  • a) Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren von Berlin
  • b) Angehörige der privaten Hilfsorganisationen von Berlin:
    • Arbeiter-Samariter-Bund
    • Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft
    • Deutsche Rote Kreuz
    • Johanniter-Unfall-Hilfe und des
    • Malteser-Hilfsdienstes
  • c) Angehörige der Gesellschaft für den Zivilschutz und
  • d) Angehörige der Berliner Ortsverbände der Bundesanstalt des Technischen Hilfswerkes.

Das Ehrenzeichen der Sonderstufe kann dabei jedermann, d.h. es ist nicht an einem bestimmten Personkreis gebunden, verliehen werden und zwar:

  • a) für besondere Verdienste um die Feuerwehr, den Rettungsdienst, den Zivil- oder Katastrophenschutz oder
  • b) für besonders mutige und entschlossene Hilfeleistung unter Gefährdung von Leben oder Gesundheit bei der Brandbekämpfung, bei Unglücksfällen oder anderen Notlagen.[3]

Verleihungsantrag

Das Ehrenzeichen kann nur auf Antrag verliehen werden wobei die Antragsberechtigung von den bereits oben erwähnten Stellen ausgeht. (z.B. des Malteser-Hilfsdienstes usw.) Diese sollen für die Auszeichnung der Sonderstufe nicht mehr als eine einzige Person benennen, wobei die Antragstellung für die Verleihung der Sonderstufe nicht explizit auf diese Stellen beschränkt ist, sondern von allen Einwohnern und Dienststellen des Landes Berlin beantragt werden kann. Anträge der Freiwilligen Feuerwehren sind über die Berufsfeuerwehr zu stellen.[4]

Verleihungsausschluss

Das Land Berlin hat bei der Verleihung des Ehrenzeichens drei Auschlussgründe festgelegt. Diese sind:

  • 1. Das der zu Beleihende durch eine würdige, allgemeine Lebensführung der Auszeichnung würdig ist
  • 2. Die Sonderstufe wird nicht an Personen verliehen, die lediglich in Ausübung ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeiten gehandelt werden, sowie wenn für die zugrundeliegende Tat, bereits die Rettungsmedaille (Berlin) verliehen worden ist (oder ansteht)
  • 3. Die Verleihung der Rettungsmedaille geht dem Ehrenzeichen in der Sonderstufe vor
    • Wobei das Ehrenzeichen in der Sonderstufe der Erinnerungsmedaille aber vorweggeht.[5]

Form und Beschaffenheit des Ehrenzeichens

Ehrenzeichen

Das Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen der Stufe 1 bis 3 besteht aus einem 45 x 45 mm großen, rot emaillierten, weiß gefassten Kreuz mit geschwungenen dreispitzigen Kanten in der Art eines verbreiterten Pisaner Kreuzes, dem ein weiß emaillierter Rundschild mit dem farbigen Landeswappen aufgekegt ist. Aus den vier Einbuchtungen des Kreuzes sowie den Winkeln der Kanten wächst je nach dem was für eine Stufe verliehen wurde, ein silberfarbenes oder goldfarbenes stilisiertes Blattornament hervor. Bei der 3. Stufe befinden sich auf dem Band zusätzlich zwei gekreuzte Eichenlaubblätter und die Zahl: 40. Die Rückseite aller Stufen des Kreuzes trägt die erhaben geprägte Inschrift: Für Hilfe in Not / Land Berlin.[6]

Bandfarbe

Das Band ist weiß-rot (Landesfarben) mit silber- oder goldfarbener Einfassung

Sonderstufe

Das Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen der Sonderstufe besteht aus einem 45 x 45 mm großen, rot emaillierten, goldfarbenen gefassten Steckkreuz mit konkaven Armen in der Art des Leopoldkreuzes, dem ein weiß emaillierter Rundschild mit dem farbigen Landeswappen aufgelegt ist. Aus den Winkeln der Kreuzarme wächst je ein goldfarbenes Eichenblatt hervor. Die Rückseite des Kreuzes trägt die erhaben geprägte Inschrift: Für Hilfe in Not / Land Berlin sowie Nadel mit Gegenhaken. Alle goldfarbenen Teile des Kreuzes sind (echt) vergoldet.[7]

Trageweise

Das Ehrenzeichen wird in Originalgröße nur bei feierlichen Anlässen getragen, dazu gehören insbesondere:

  • der Tag der Verleihung des Ehrenzeichens
  • Staatsempfänge und
  • Dienstjubiläen.

Die kleine Ordensschnalle kann an der Schutzbekleidung im Ausbildungs- und Übungsdienst sowie bei Einsätzen getragen werden. Die Anstecknadel ist jedoch nur für die Zivilbekkleidung bestimmt. Zu beachten ist, dass nach der Verleihung der 2. Stufe (in Gold), das Silberne Ehrenzeichen abzulegen ist. Gleiches gilt, wenn das Ehrenzeichen der 3. Stufe (für 40 Dienstjahre) verliehen worden ist, so ist die vorangegangen Stufe 2 abzulegen.[8] Da weitere Angaben in der Verwaltungsvorschrift zur Tragweise nicht aufgeführt worden sind, darf die Sonderstufe als Steckkreuz parallel zur letzten verliehenen Stufe (am Bande) getragen werden.

Besitznachweis und Ersatz

Über die Verleihung des Ehrenzeichens erhält der Beliehene eine vom Senator des Innern unterzeichnete Urkunde. Das Ehrenzeichen selber geht dabei in das Eigentum des Beliehenen über, es verbleibt nach dessen Ableben seinen Hinterbliebenen als Andenken. Verloren gegangene Ehrenzeichen werden nicht ersetzt, können jedoch auf Kosten des Beliehenen neu beschafft werden. [9]

Verleihende und aushändigende Stelle

Das Ehrenzeichen wird vom Senator für Inneres verliehen und auch ausgehändigt, wobei die Aushändigung der Sonderstufe im Amtsblatt für Berlin öffentlich bekannt gemacht wird.[10]

Einzelnachweise

  1. Verwaltungsvorschrift über die Verleihung eines Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens vom 27. Juni 2000, Amtsblatt für Berlin vom 17. August 2000, Seite 3153 Punkt 1
  2. Verwaltungsvorschrift über die Verleihung eines Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens vom 27. Juni 2000, Amtsblatt für Berlin vom 17. August 2000, Seite 3153 Punkt 1 und Punkt 2 Absaätze 2 und 3
  3. Verwaltungsvorschrift über die Verleihung eines Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens vom 27. Juni 2000, Amtsblatt für Berlin vom 17. August 2000, Seite 3153 Punkt 2 Absatz 3
  4. Verwaltungsvorschrift über die Verleihung eines Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens vom 27. Juni 2000, Amtsblatt für Berlin vom 17. August 2000, Seite 3153 Punkt 3
  5. Verwaltungsvorschrift über die Verleihung eines Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens vom 27. Juni 2000, Amtsblatt für Berlin vom 17. August 2000, Seite 3153 Punkt 4
  6. Verwaltungsvorschrift über die Verleihung eines Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens vom 27. Juni 2000, Amtsblatt für Berlin vom 17. August 2000, Seite 3153 Punkt 5 Absatz 1
  7. Verwaltungsvorschrift über die Verleihung eines Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens vom 27. Juni 2000, Amtsblatt für Berlin vom 17. August 2000, Seite 3153 Punkt 5 Absatz 2
  8. Verwaltungsvorschrift über die Verleihung eines Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens vom 27. Juni 2000, Amtsblatt für Berlin vom 17. August 2000, Seite 3153 Punkt 6
  9. Verwaltungsvorschrift über die Verleihung eines Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens vom 27. Juni 2000, Amtsblatt für Berlin vom 17. August 2000, Seite 3153 Punkt 7
  10. Verwaltungsvorschrift über die Verleihung eines Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens vom 27. Juni 2000, Amtsblatt für Berlin vom 17. August 2000, Seite 3153 Punkt 8

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