Zivilverteidigung der DDR

Zivilverteidigung der DDR
Internationales Zeichen Civil Defense / Zivilverteidigung, als Schutzzeichen gemäß Humanitärem Völkerrecht
Flagge der DDR-Zivilverteidigung
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Die Zivilverteidigung (ZV) der DDR oder Zivile Verteidigung war eine Organisation für den Schutz der Bevölkerung, der Volkswirtschaft, der lebensnotwendigen Einrichtungen und der kulturellen Werte vor den Folgen von Katastrophen, Havarien, u.ä. [1] Im Kriegsfall diente sie auch zum Schutz der eigenen Bevölkerung vor militärischen Kampfhandlungen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Anfänge der Zivilverteidigung in Deutschland gehen auf Überlegungen nach dem Ersten Weltkrieg zurück, dass der demokratische Rechtsstaat bereits in Friedenszeiten verteidigt werden muss und sollten den nichtmilitärischen Teil der Verteidigung umfassen. Dabei konnte auf Erfahrungen im Katastrophenschutz aufgebaut werden. Auch flossen die währen des Zweiten Weltkriegs gewonnenen Erkenntnisse aus Luftschutz, Feuerwehr, Sanitätsdienst etc. ein

In Verbindung mit anderen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung der DDR wurde in den 50er Jahren begonnen Einrichtungen und Führungsstrukturen für die Bekämpfung von Katastrophen zu schaffen. So wurden bei der Feuerwehr besondere Züge und Trupps gebildet, die aber 1956 wieder aus dem Bestand der Feuerwehr herausgelöst wurden.

Auf Ressortebene wurde die Verwaltung Aktiver Brandschutz im Ministerium des Innern (MdI) geschaffen. Auf der Ebene der Räte der Bezirke wurden Arbeitsgruppen eingerichtet. Die leitenden Funktionäre wurden an den Lehreinrichtungen für Luftschutz der UdSSR entsprechend ausgebildet. Am 11. Februar 1958 beschloss die Volkskammer der DDR das Luftschutzgesetz als Grundlage der spätern Zivilverteidigung. In der Folgezeit wurden in den Ministerien, den Räten der Bezirke, Kreisen, Kommunen, den volkswirtschaftlich wichtigen Betrieben und Einrichtungen Stäbe und Einsatzgruppen des Luftschutzes gebildet. Zielsetzung war: Aufbau eines Warnsystems, Aufstellung von Luftschutzformationen, Schaffung von Reserven für die Versorgung der Bevölkerung und die Schaffung von Schutzräumen.

Mit dem Zivilverteidigungsgesetz vom 16. September 1970 sollte den gewachsene Forderungen des Schutzes der Bevölkerung und der Sicherung lebenswichtiger Bereiche auch im Kriegsfall Rechnung getragen werden. Dementsprechend folgte der Aufbau der folgender Einsatzkräfte der Zivilverteidigung: Rettungs-, Bergungs- Instandsetzungs-, Entgiftungs-, Sanitäts-, Brandschutz-, Versorgungs-, Aufklärungs- und Geräteformationen sowie Spezialeinrichtungen zur sanitären Behandlung und zur Endaktivierung. Die Formationen waren in Züge und Gruppen gegliedert.

Führung

Alle grundsätzlichen staatlichen Maßnahmen der Zivilverteidigung beschloss der Ministerrat der DDR. Diese wurden in der Regel durch den Nationalen Verteidigungsrat erarbeitet und vorgelegt. Die zentrale Führung der Zivilverteidigung erfolgte durch die Hauptverwaltung Zivilverteidigung mit Sitz in Berlin.

Die Leiter der Zivilverteidigung in den Bezirken, Kreisen und Kommunen verfügten über entsprechende Stäbe. Die Führungsstruktur war sehr komplex, hatte Überschneidungen und war eher unübersichtlich (siehe Führungsaufbau der ZV 1980).

Zur Lösung der Aufgaben der Zivilverteidigung konnte eine Dienstpflicht eingeführt werden.

Die im Bereich der Zivilverteidigung Tätigen setzten sich zusammen aus aktiven Dienst leistenden Soldaten, Unteroffizieren und Offizieren, deren Dienstgrad bis Oberst den Zusatz „der ZV“ hatten; Leitern und Mitarbeitern von Staats- und Wirtschaftsorganen, Betrieben und Einrichtungen; ehrenamtlich mitwirkenden Bürgern. Die im aktiven Dienst stehenden trugen an ihrer Uniform einen Ärmelstreifen mit der Aufschrift „Zivilverteidigung“. [2] [3] [4]

Führung der Zivilverteidigung

Dienstgrad, Name Dienstzeit Bemerkung
Generaloberst Fritz Peter 1976–1990 Leiter der Zivilverteidigung der DDR
Generalmajor Rudi Schütz 1978–1986 Stellvertreter des Leiters und Chef des Stabes
Generalmajor Werner Zaroba 1986–1990 Stellvertreter des Leiters und Chef des Stabes
Generalmajor Rolf Fischer 1976–1990 Stellvertreter des Leiters und Chef des Bevölkerungs- und Volkswirtschaftsschutzes
Generalmajor Klaus Rude 1978–1990 Stellvertreter des Leiters und Chef Ausbildung
Generalmajor Kurt Sommer 1977–1990 Stellvertreter des Leiters und Chef der Politischen Verwaltung
Übrige Generäle der Zivilverteidigung der DDR (1976–1990)
  • Generalmajor (a.D.) Dipl.-Staats-Wiss. Hugo Harwardt
  • Generalmajor Dipl.-Mil. Albert Pankau

Ausbildung

Die Ausbildung der Angehörigen der Zivilverteidigung erfolgte an entsprechenden „Bezirksschulen ZV“. Zudem bestand in Beeskow das Institut der Zivilverteidigung der DDR als höchste Lehreinrichtung der DDR-Zivilverteidigung. 1979 erhielt das Institut den Staus einer Hochschule. Letzter Kommandeur des Instituts war Generalmajor Albert Pankau.

An Hoch- und Fachschulen der DDR, wurden im Rahmen der Berufsausbildung Kenntnisse und Fähigkeiten zur Wahrnehmung von Aufgaben der Zivilverteidigung vermittelt. An den polytechnischen und erweiterten Oberschulen war Zivilverteidigung Bestandteil des Wehrkundeunterrichts.

Orden und Ehrenzeichen

Am 16. September 1970 wurde die Verdienstmedaille der Zivilverteidigung in drei Stufen gestiftet. Am 25. Oktober 1977 folgte die Stiftung der Medaille für treue Dienste der ZV in vier Stufen und die Medaille für treue Pflichterfüllung in der ZV in drei Stufen.

Zudem gab es eine Vielzahl von Abzeichen und Ehrenzeichen.

Quellnnachweis

  1. Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte, 1. Aufl.1985, L-Nr.5 P189/84, S.1101
  2. Verteidigungsgesetzes vom 13. Oktober 1978
  3. Wehrdienstgesetztes vom 25. März 1982
  4. Dienstlaufbahnordnung – ZV– vom 25. März 1982
  • Froh, Klaus & Wenzke, Rüdiger. Die Generale und Admirale der NVA: Ein biographisches Handbuch. Ch. Links Verlag, Berlin, Germany, 2000.

Weblinks

 Commons: Zivilverteidigung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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