Luftsicherheitsgebühr

Luftsicherheitsgebühr

Luftsicherheitsgebühr (auch Flughafensicherheitsgebühr genannt) ist ein öffentlich-rechtlicher Beitrag von Fluggesellschaften, die diesen Betrag auf den Flugpreis aufschlagen. Empfänger ist letztlich die jeweilige Landesregierung, in deren Bundesland sich der Abflugflughafen befindet.

Rechtsgrundlage ist die Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) vom 23. Mai 2007 in Verbindung mit der Anlage zu § 1 Nummer 2 der LuftSiGebV.

Die Gebühr ist unterschiedlich, sie richtet sich nach dem Passagieraufkommen des Flughafens und dem Standort der Sicherheitskontrollen (zentral oder direkt am Flugsteig). Die Höhe variiert von 2,00 EUR bis 10,00 EUR (Nr. 2 der Anlage zu § 1 der LuftSiGebV). Finanziert werden durch die Gebühr hauptsächlich Personal, Geräte und Betriebskosten für die Sicherheitskontrolle abreisender Flugpassagiere.

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