Gardinengeld

Gardinengeld

Der Begriff Gardinengeld ist eine allgemeine Bezeichnung für die Erstattung von Umzugskosten durch Arbeitgeber bzw. Dienstherr oder Eigentümer[1].

Inhaltsverzeichnis

Zahlung

Es kann zum Beispiel gezahlt werden bei Stellenwechsel, Versetzung, Umsiedlung oder Abriss von Wohnhäusern.[2] Die Zahlung kann pauschal erfolgen, was überschaubarer ist, als wenn die individuellen Speditionsrechnungen übernommen werden. Es gibt aber auch immer noch das ursprüngliche, unter Umständen zusätzliche, pro Fenster oder auch pro Quadratmeter gezahlte Gardinengeld für die Neubeschaffung der in früherer Zeit zum Teil sehr aufwändigen und teuren Vorhänge.

Empfänger

Gegenstand der aktuellen Rechtsprechung ist das Gardinengeld für Hartz-IV-Empfänger. So bestätigte das Sozialgericht Münster (Az.: S 5 AS 55/07 ER) deren Anspruch auf neue Gardinen nach einem Umzug, wenn die aus der früheren Wohnung nicht verwendet werden können.[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.kraus-und-partner.de/829/Gardinengeld
  2. http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1251122144766.shtml
  3. http://www.windows-special.com/artikel/zeitung29.htm Recht: Gardinengeld für Harz-IV-Empfänger
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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