Hartz-Konzept

Hartz-Konzept

Das Hartz-Konzept ist eine Bezeichnung für Vorschläge der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, die in Deutschland unter der Leitung von Peter Hartz tagte und im August 2002 ihren Bericht vorlegte.

Die Kommission wurde von der Bundesregierung unter Gerhard Schröder eingesetzt. Sie sollte Vorschläge dazu unterbreiten, wie die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland effizienter gestaltet und die staatliche Arbeitsvermittlung reformiert werden könne. Anlass dafür war unter anderem das Bekanntwerden von geschönten Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit über deren Vermittlungserfolge und über den Umfang des Verwaltungspersonals (etwa 85.000) im Verhältnis zur Zahl der Vermittler (etwa 15.000). Erklärtes Ziel des Hartz-Konzeptes war es, innerhalb von vier Jahren die Arbeitslosenzahl von damals vier Millionen zu halbieren. Dieses Ziel konnte nicht annähernd erreicht werden.

In den Medien wurde das Konzept auch als Hartz-Paket bezeichnet, da es ein Bündel von verschiedenen Maßnahmen enthält. Zur besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren wurden die Maßnahmen aufgeteilt in einzelne Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes mit den Kurzbezeichnungen Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV; die einzelnen Gesetze traten schrittweise zwischen 2003 und 2005 in Kraft. Einschneidende Änderungen an den Gesetzen erfolgten bereits ab 2006; siehe dazu Arbeitslosengeld II.

Inhaltsverzeichnis

Hartz-Kommission

Zusammensetzung

Am 22. Februar 2002 wurde die Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingesetzt. Zu den Mitgliedern gehörten (mit ihrer damaligen Funktion):

Vorschläge der Kommission

Das Hartz-Konzept zur Reform des Arbeitsmarktes umfasst 13 „Innovationsmodule“. Im Zentrum der Arbeitsförderung soll demnach die eigene Integrationsleistung des Arbeitslosen stehen. Vorgeschlagen wurden von der Kommission folgende Elemente:

Doppelter Kundenauftrag: Arbeitssuchende und Arbeitgeber – Verbesserter Service für Kunden – Jobcenter
Die Arbeitsämter bekommen den das englische Vorbild imitierenden Namen Jobcenter. Neben den bisherigen Dienstleistungen der BA übernehmen die Jobcenter auch die arbeitsmarktrelevante Beratung und Betreuung des Sozialamtes, des Jugendamtes, des Wohnungsamtes, der Sucht- und Schuldnerberatung und sind Schnittstelle zur Personal-Service-Agentur (PSA). Die Arbeitsvermittler, nun Fallmanager genannt, werden von Verwaltungs- und Nebenaufgaben befreit und konzentrieren sich darauf, Kontakte zu Betrieben zu pflegen und Stellen zu akquirieren.
Familienfreundliche Schnell-Vermittlung und Erhöhung der Vermittlungsgeschwindigkeit
Arbeitnehmer sind zukünftig verpflichtet, das Jobcenter nach einer Kündigung unverzüglich über drohende Arbeitslosigkeit zu informieren, damit Vermittlungsbemühungen frühzeitig einsetzen können. Bei verspäteten Meldungen gibt es Abzüge vom Arbeitslosengeld. Verschiedene Maßnahmen sollen die Vermittlung beschleunigen und familienfreundlich gestalten. Arbeitslose, die Verantwortung für Familien tragen, werden bei der Vermittlung bevorzugt behandelt. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden zusätzliche Kapazitäten zur Kinderbetreuung aufgebaut.
Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit
Die Zumutbarkeit wird nach geographischen, materiellen, funktionalen und sozialen Kriterien, bei denen auch die familiäre Situation eine Rolle spielt, neu formuliert. So wird einem jungen, alleinstehenden Arbeitslosen bei der Mobilität mehr zugemutet als einem Arbeitslosen mit Verantwortung für Familienangehörige. Lehnt ein Arbeitsloser eine Beschäftigung ab, muss er nachweisen, dass die abgelehnte Beschäftigung unzumutbar war. Sperrzeiten für die Zahlung von Arbeitslosengeld werden künftig differenzierter nach verschiedenen Tatbeständen eingesetzt.
Jugendliche Arbeitslose – AusbildungsZeit-Wertpapier
Die Jobcenter übernehmen die Verantwortung für eine aktive beiderseitige Suche nach einer Praktikums- oder Ausbildungsstelle. Es sollen weitere neue Ausbildungsberufe entwickelt werden. Qualifizierungsbausteine aus bestehenden Ausbildungsberufen sollen verstärkt jugendlichen Arbeitslosen angeboten werden. Mit dem AusbildungsZeit-Wertpapier (AZWP) sollen zusätzliche Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Umsetzung des AZWP erfolgt über eine gemeinnützige Stiftung.
Förderung älterer Arbeitnehmer und „BridgeSystem“
Zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit Älterer werden zwei Wege vorgeschlagen: Zur stärkeren Integration älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt ersetzt die Lohnversicherung, die die bisherige Arbeitslosenversicherung ergänzt, einen Teil des Einkommensverlustes, der bei der Übernahme einer niedriger bezahlten sozialversicherungspflichtigen Arbeit entsteht. Zudem wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für Ältere gesenkt, wenn sie eine neue Beschäftigung aufnehmen. Die Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung Älterer werden erweitert. Andererseits können durch das „BridgeSystem“ ältere Arbeitslose auf eigenen Wunsch ab 55 Jahren aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes und der Betreuung durch das Jobcenter ausscheiden. Sie erhalten statt des Arbeitslosengeldes eine kostenneutral errechnete monatliche Leistung und den vollen Schutz der Sozialversicherung.
Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und fehlender Transparenz sowie zur Verbesserung der Abstimmung und Verantwortlichkeit wird in Zukunft jeder, der Leistungen bezieht, nur noch von einer Stelle betreut. Es wird drei Arten von Leistungen geben:
  1. Das Arbeitslosengeld I ist die beitragsfinanzierte Versicherungsleistung, die in Dauer und Höhe den bisherigen Regeln entspricht.
  2. Das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte Leistung, abhängig von der Bedürftigkeit, zur Sicherung des Lebensunterhalts arbeitsloser Erwerbsfähiger nach dem Bezug von Arbeitslosengeld oder wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt ist.
  3. Die Sozialhilfe entspricht der bisherigen Sozialhilfe für nicht Erwerbsfähige.
Beschäftigungsbilanz – Bonussystem für Unternehmen
Alle Unternehmen sind aufgefordert, ihrer Verantwortung für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gerecht zu werden. Die Jobcenter und die KompetenzCenter unterstützen die Unternehmen dabei und bieten deshalb Beschäftigungsberatung zu den Bereichen Arbeitsrecht, Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen etc. an. Unternehmen mit einer positiven Beschäftigungsentwicklung erhalten einen Bonus in der Arbeitslosenversicherung.
Aufbau von Personal-Service-Agenturen (PSA) – Betriebsnahe Weiterbildung – Integration schwer Vermittelbarer
Die Personal-Service-Agentur (PSA) ist ein Instrument zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Ziel ist, Einstellungsbarrieren zu überwinden und Arbeitslose mit einer neuen Form vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die PSA sind eigenständige Organisationseinheiten und arbeiten für das Arbeitsamt und in dessen Auftrag. Die Verpflichtung des Arbeitslosen zur Aufnahme einer Beschäftigung in der PSA ergibt sich aus den Regelungen der Zumutbarkeit. Ablehnung ist mit Leistungskürzungen verbunden. Während der Probezeit wird ein Nettolohn in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt, anschließend der tariflich vereinbarte PSA-Lohn. Wechselt ein Arbeitnehmer in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, erhält er den dort üblichen Lohn. Die gesetzlichen Beschränkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sollen aufgehoben werden.
Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch „Ich-AG“ und „Familien-AG“ mit vollwertiger Versicherung – Minijobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen
Mit den beiden neuen Instrumenten Ich-AG und Mini-Job werden neue Wege zur Bewältigung des Problems Schwarzarbeit aufgezeigt. Die Ich-AG zielt auf weniger Schwarzarbeit Arbeitsloser, die Mini-Jobs auf weniger Schwarzarbeit bei Dienstleistungen in Privathaushalten. Die Verdienstgrenze bei Minijobs für Dienstleistungen in privaten Haushalten soll auf 400 Euro monatlich angehoben werden, der Einzug des Sozialversicherungsbeitrags (Sozialversicherungspauschale von 12 Prozent) wird vereinfacht.
Personal – Transparentes Controlling – Effiziente IT-Unterstützung aller Prozesse – Aufbauorganisation – Selbstverwaltung – Arbeitsmarktforschung – Change Management
Die BA wird nach einem neuen Leitbild arbeiten, das in einem neuen Handlungsleitfaden für jeden Mitarbeiter und einem neuen Personalkonzept seinen Ausdruck findet. Innerhalb der BA werden die Beschäftigungsverhältnisse neu gestaltet. Es wird viele Veränderungen geben: Dazu gehören ein neues einheitliches Dienstrecht, die Steuerung der Arbeitsämter über vereinbarte oder vorgegebene Ergebnisse, die Weiterentwicklung des Controllings, die durchgängige Unterstützung aller Geschäftsprozesse durch IT und öffentlicher Zugang zu Informationen und Dienstleistungen über Internet und Selbstinformationseinrichtungen. Die Aufbauorganisation wird künftig zweistufig sein: Zentrale und Arbeitsämter, die über Jobcenter den lokalen Kundenbedarf bedienen. In jedem Bundesland wird außerdem ein KompetenzCenter eingerichtet.
Umbau der Landesarbeitsämter zu KompetenzCentern für neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung – Start mit den neuen Bundesländern
Die Landesarbeitsämter werden zu KompetenzCentern umgebaut, deren beschäftigungspolitische Aufgaben steuerfinanziert sind. Die KompetenzCenter vernetzen und koordinieren die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik auch über Verwaltungsgrenzen hinweg. Sie bieten Ländern, Kommunen, Unternehmen und Kammern komplementäre Lösungen und Ressourcen an. Sie fungieren auch als Hauptansprechpartner für große Unternehmen, unterstützen die Jobcenter bei der Beratung von Klein- und mittelständischen Unternehmen, sind Verbindungsstelle zu den Landesregierungen, koordinieren überregionale Qualifizierungsprogramme und betreiben Trend- und regionale Arbeitsmarktforschung.
Finanzierung der Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit
Mit dem Konzept des JobFloaters wird die Finanzierung von Arbeitslosigkeit durch die Finanzierung von Arbeit ersetzt. Stellt ein Unternehmen einen Arbeitslosen nach der Probezeit ein und schafft es einen neuen Arbeitsplatz, erhält es die Option auf ein Finanzierungspaket in Form eines Darlehens. Dieses Angebot gilt für kleine und mittlere Unternehmen in den alten und neuen Ländern. Mit einem JobFloater in Höhe von 100.000 Euro (50.000 Euro Förderkredit, 50.000 Euro Nachrangsdarlehen) und einer Vergabe für 100.000 Arbeitnehmer pro Jahr ergäbe sich ein Finanzierungsbedarf von 10 Milliarden Euro pro Jahr. Wenn in den nächsten drei Jahren die Arbeitslosenzahl um 2 Millionen gesenkt wird, ergäbe sich nach heutigen Maßstäben groben Schätzungen zufolge ein Einspareffekt in Höhe von 19,6 Milliarden Euro bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe – Mittel, die für die Förderung von Ich- oder Familien-AGs und in den PSA verwendet werden können.
Masterplan – Beitrag der „Profis der Nation“
Gegen Arbeitslosigkeit sollen nicht nur Politiker, Gewerkschafter, Unternehmer angehen – oder gar die Arbeitslosen alleine; sondern entstehen soll ein flächendeckendes Netz konkreter Projekte zur Lösung der mit Arbeitslosigkeit verbundenen Probleme, ein Netz, an dem sich möglichst viele Leute mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen beteiligen sollten. Die Hartz-Kommission versuchte dies unter der Bezeichnung „Profis der Nation“ zusammenzufassen; gemeint sind praktisch alle, die irgendetwas tun: Politiker, Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit, Unternehmer sowie Manager, Gewerkschaftsfunktionäre und Betriebsräte, Vertreter der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Lehrkräfte, Geistliche, Journalisten, Künstler, Verantwortliche in sozialen Einrichtungen, Arbeitsloseninitiativen und Selbsthilfegruppen.

Ziel der Kommission war es, Beschlüsse auf der Grundlage einer Diskussion verschiedener Experten wie Unternehmensberatern, Politikern und Managern vorzubereiten.

Umsetzung

Die Vorschläge der Kommission wurden in vier Phasen (Hartz I bis IV) umgesetzt:

Hartz I mit Wirkung ab 1. Januar 2003

Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt[1][2]

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde durch Hartz I in wesentlichen Punkten geändert: Das besondere Befristungsverbot, das Synchronisationsverbot, das Wiedereinstellungsverbot und die Beschränkung der Überlassungsdauer auf höchstens zwei Jahre wurden aufgehoben.

Zu Gunsten der Leiharbeitnehmer wurde der so genannte Gleichstellungsgrundsatz im Gesetz verankert. Dieser besagt, dass Leiharbeitnehmer zu denselben Bedingungen beschäftigt werden müssen wie die Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens: Gleiche Arbeitszeit, gleiches Arbeitsentgelt, gleiche Urlaubsansprüche (sog. equal pay und equal treatment). Ein Tarifvertrag kann jedoch abweichende Regelungen zulassen, wovon bereits Gebrauch gemacht worden ist, zum Beispiel durch die Tarifverträge des Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA oder durch die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) oder dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Verfassungsbeschwerden von Arbeitgeberverbänden und Verleihunternehmen gegen den Gleichstellungsgrundsatz blieben erfolglos.[3]

Mit diesen Änderungen wollte der Gesetzgeber die Qualität und die gesellschaftliche Akzeptanz der Leiharbeit erhöhen. Sie traten zum 1. Januar 2004 in Kraft.

Hartz II mit Wirkung ab 1. Januar 2003

Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt[4]

Das Gesetz enthält Bestimmungen, die teilweise erst später in Kraft traten.

  • Regelung der Beschäftigungsarten geringfügiger Beschäftigung (Minijob und Midijob) mit Wirkung ab 1. April 2003.
    • Als geringfügig Beschäftigter gilt, wer monatlich bis zu 400 Euro verdient, zuvor waren es 325 Euro.
    • Als geringfügig Beschäftigte können auch Beschäftigte mit mehr als 15 Wochenstunden gelten.
    • Der pauschale Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird von 10 % auf 11 % des Bruttolohnes erhöht.
    • Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Steuer in Höhe von 2 % des Bruttolohnes.
  • Ich-AG
  • Einrichtung von Jobcentern

Hartz III mit Wirkung ab 1. Januar 2004

Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt[5]

  • Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit)

Hartz IV mit Wirkung ab 1. Januar 2005

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt[6]

  • Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe. (Die alte Sozialhilfe war nominell niedriger als das heutige Arbeitslosengeld II, wurde aber im Bedarfsfall durch diverse Einmalleistungen der Sozialämter z. B. für Schulbedarf, Wohnungserstausstattung, Kleidung, Weihnachten usw. ggf. auch über den Satz des heutigen Arbeitslosengeld II aufgestockt.)[7]
  • Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der Agentur für Arbeit verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (so genannte kommunale Option oder Optionsmodell).
  • Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes aus der Arbeitslosenversicherung wird ab 1. Februar 2006 auf maximal 18 Monate reduziert. Nach einem Beschluss der Großen Koalition von 2007 sollen über 58-jährige 24 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer keine Ansprüche (mehr) auf Arbeitslosengeld I hat, erhält dann Arbeitslosengeld II, wobei die Bewilligung von Arbeitslosengeld II die Vermögens- und Einkommenslage des Antragstellers und bestimmter Angehöriger berücksichtigt.
  • Ab 2005 wurde der Regelsatz von Kindern zwischen sieben und dreizehn Jahren in Hartz-IV-Familien auf 60 % (zuvor: 65 %) des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen festgelegt, für Jugendliche zwischen 14 und 17 ab 2005 auf 80 % (zuvor seit 1955 90 %) des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen. Jugendliche zwischen 14 und 17 erhalten somit ebenso viel wie erwachsene Haushaltsangehörige; zuvor erhielten sie 12,5% mehr als diese, da ihnen als Heranwachsende ein höherer Bedarf („Wachstumsbedarf“) anerkannt wurde als erwachsenen Haushaltsangehörigen.[8]

Abweichungen

Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte im Bundestagswahlkampf 2002 zugesagt, die Vorschläge aus dem Hartz-Konzept „eins zu eins“ umzusetzen, dies wurde jedoch nicht verwirklicht.[9]

Abweichungen gab es zunächst insbesondere in zahlreichen Detailfragen wie den Bemessungsgrenzen oder der Höhe von Krankenversicherungsbeiträgen sowie Instrumenten wie Midi-Jobs, die im Hartz-Konzept nicht explizit erwähnt werden. Allerdings wurden bereits 2006 zahlreiche Instrumente und Maßnahmen des ursprünglichen Konzepts entweder ganz zurückgenommen (Ich-AGs) oder funktional grundlegend verändert (Personal-Service-Agenturen).

Eine grundsätzliche Diskrepanz zwischen Hartz-Konzept und legislativer Umsetzung existiert auch in der Umsetzung des Leitmotivs Fördern und Fordern: Fördermöglichkeiten für den Arbeitssuchenden sind in der SGB-II-Umsetzung ebenso unterrepräsentiert wie das – ebenfalls im Hartz-Konzept vorgesehene – Fordern der Träger in Gestalt der ARGEn bzw. Jobcenter.

Daneben gibt es auch kontinuierliche Modifikationen im Bereich des Zugangsvoraussetzungen und des Leistungsrechts (SGB-II-Änderungsgesetz und Fortentwicklungsgesetz); siehe dazu Arbeitslosengeld II.

Auswirkungen

Insbesondere auch durch die Förderung von Bedarfsgemeinschaften ergab sich ein größerer Kostenaufwand als geplant. Im Jahr 2006 wurde über Gesetzesänderungen diskutiert, die unter anderem bei der Ablehnung von zumutbarer Arbeit eine Kürzung der Bedarfssätze nicht mehr dem Ermessensspielraum des Sachbearbeiters überlassen, sondern verpflichtend vorsehen.

Die Bundesagentur für Arbeit deutete den Rückgang der kurzzeitigen Arbeitslosigkeit im Mai 2006 als positive Auswirkung des Hartz-Konzeptes. Die Bundesagentur führt diesen Rückgang unter anderem auf eine intensivere Betreuung der Arbeitslosen zurück.[10] Die Anzahl der Langzeitarbeitslosen ging in den folgenden zwei Jahren um 700.000 auf 2,3 Millionen zurück.[11]

Infolge der Hartz-IV-Reformen kam es zu Protesten von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und der PDS; in der Mehrheit trugen die Gewerkschaften jedoch die Reformen mit. Auch die Wohlfahrtsverbände schwenkten nach Inkrafttreten der Reformen teilweise um und treten nun auch als Träger von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (auch unter dem Namen „Ein-Euro-Jobs“ bekannt) auf.[12]

Kritik

Allgemein

Ziel der Hartz-Kommission waren Vorschläge für eine Reform der Arbeitsmarktpolitik. Im politischen Prozess – das Gutachten wurde während des Bundestagswahlkampfes 2002 vorgelegt – wurden die Ergebnisse aber als Vorschläge zum Abbau der Arbeitslosigkeit um bis zu zwei Millionen verkauft. Schon allein aufgrund des sehr viel beschränkteren Auftrags an die Kommission muss bezweifelt werden, ob ihre Vorschläge überhaupt geeignet sind, ein derartig ehrgeiziges Ziel anzugehen. Gesamtwirtschaftliche Aspekte der Arbeitslosigkeit, zum Beispiel wie die Nachfrage nach Arbeitskräften oder das Wirtschaftswachstum gesteigert werden kann, hatte die Kommission überhaupt nicht betrachtet. Es ist allerdings auch nicht ihr Auftrag gewesen.

Hermann Scherl, Professor für Sozialpolitik an der Universität Erlangen, hatte im August 2003 eine Zwischenbilanz erstellt.[13] Darin prognostizierte er statt der im Hartz-Bericht angekündigten Senkung der Arbeitslosigkeit um zwei Millionen Arbeitslose nur eine Senkung um höchstens 400.000 Arbeitslose. Außerdem kritisierte er die Missbrauchsmöglichkeiten bei den Ich-Aktiengesellschaften, fehlender Attraktivität der Minijobs für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, Aufteilung regulärer Arbeitsplätze in mehrere Minijobs, geringe Nutzung und Mitnahmeeffekte beim Job-Floater und die nur teilweise Deregulierung der Arbeitnehmerüberlassung. Er lobte die politische Anerkennung der Arbeitnehmerüberlassung, die Verbesserung der Vermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit und die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

Der Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel äußerte sich in einem Interview mit der Tagesschau vom 2. Juli 2004 noch weniger optimistisch:

„Das vorrangige Motiv ist vor allem, Sozialausgaben einzusparen. Wir haben die hohe Arbeitslosigkeit, wir haben hohe Kosten durch die Arbeitslosigkeit. Das vorrangige Ziel ist einfach einzusparen. Der Wirtschaftsminister hat ja selber gesagt, dass die wichtigste Herausforderung für Arbeitsplätze Wirtschaftswachstum ist. Aber von den Hartz-Gesetzen – das wissen wir sicher – gehen keine Wachstumsimpulse aus, eher sogar eine Belastung. (…) Wir haben Berechnungen, dass die Arbeitsmarktreformen am Ende sogar ca. 100.000 Arbeitsplätze kosten können.“

Diese Ansicht Hickels wird jedoch nicht von allen Ökonomen geteilt; das Hartz-Konzept ist unter Ökonomen durchaus umstritten.

Hartz IV hat somit das zuvor herrschende Ungleichgewicht verstärkt, was besonders Bezieher des Arbeitslosengelds II zum Überdenken ihres Verhältnisses zur sozialen Frage angeregt hat. Dadurch wurde als Folge das allgemeine Gefühl der sozialen Benachteiligung und ein Gefühl der Verunsicherung in der deutschen Bevölkerung verstärkt, was politische Extrempositionen auf beiden Seiten zur Gewinnung von Wählern ausnutzen. Somit hat Hartz IV Teile der Bevölkerung radikalisiert, was sich nicht zuletzt im Wahlkampf der Parteien um die vorgezogene Bundestagswahl 2005 äußerte.

Durch den Europäischen Gerichtshof wurde zudem ein Teil der Hartzgesetze wegen Altersdiskriminierung für nichtig erklärt. Ältere Arbeitnehmer über 52 Jahren dürften nicht immer wieder nur mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden.

Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) (Januar 2009) verstoßen die „Hartz-IV“-Regelsätze für unter-14-jährige Kinder, die als 60 % des Bedarfs eines Erwachsenen angegeben sind, gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber habe es versäumt, den genauen Bedarf der Kinder zu ermitteln und zu definieren; die Kinder würden insbesondere gegenüber den Kindern von Sozialhilfeempfängern benachteiligt. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Februar 2010, dass die Regelleistungen nicht verfassungsgemäß sind.[14]

Kosten

Neuere Kritik richtet sich darauf, dass die Kosten zur Finanzierung von Hartz IV bei weitem unterschätzt wurden. Geplant war, dass sich durch die Verringerung der Sozialleistungen die Kosten für den Sozialstaat insgesamt senken ließen. Allerdings ist das Gegenteil eingetreten: Die Sozialausgaben sind nicht etwa zurückgegangen, sondern durch die unklare Gesetzgebung und die daraus folgenden Klagen haben sich die Kosten nahezu verdoppelt. 2005 stiegen sie von erwarteten 14,6 Milliarden auf tatsächliche 25,6 Milliarden Euro; im Jahr 2006 wurde die Erwartung zwar nach oben angeglichen, war mit 24,6 Milliarden von tatsächlich ausgegebenen 26,4 Milliarden aber noch zu niedrig. Das Bundessozialgericht kündigte nun wegen der Klagewelle an, 2007 einen eigenen Senat für Hartz-IV-Fälle einzurichten, um Grundsatzurteile zu schaffen.[15] (Über die Regelleistung von 347 € und andere siehe Arbeitslosengeld II.)

Einschränkung des Subsidiaritätsprinzips

Das Subsidiaritätsprinzip ist eine allgemein anerkannte Maxime, die privater Verantwortung den Vorrang vor staatlicher Verantwortung gibt. Die Hartz-Gesetze verletzen dieses Prinzip insofern, als sie weitgehend die soziale Verantwortung von Eltern für ihre Kinder und Kindern für ihre Eltern einschränken, sofern diese nicht in einer häuslichen Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) leben. Als Folge davon konnte eine bisher in häuslicher Gemeinschaft lebende Familie, die mindestens einen potentiellen Hartz-IV-Empfänger umfasste, ihr Gesamteinkommen unter Nutzung von Hartz IV-Mitteln steigern, wenn die betroffene Person in eine eigene Wohnung zog und damit eine neue Bedarfsgemeinschaft entstand. Entsprechend den Hartz-Regelungen wurde dann nicht nur die zusätzliche Miete vom Staat bezahlt, es erhöhte sich dadurch auch der Anspruch aus Hartz IV bzw. er entstand dadurch erst. Als Folge entstanden viele neue Bedarfsgemeinschaften, die die Kosten von Hartz IV beträchtlich erhöhten.

Kritik an zu starken Kürzungen

Durch den Umbau des sozialen Netzes wurde im Vorfeld der Einführung von Hartz IV Mitte 2004 Kritik geäußert. So wurden Demonstrationen in vielen Städten Deutschlands parallel organisiert, der Begriff Montagsdemonstration wurde in den Medien wieder gebraucht.

Besonders Gewerkschaften kritisierten eine übermäßige Belastung kleiner und mittlerer Einkommen, statt besonders die höheren Einkommensgruppen und Vermögensbesitzer zu belasten. Arbeitslosigkeit sei kein persönliches Verschulden, sondern angesichts Millionen fehlender Stellen ein Massenphänomen, dem nicht mit „Bestrafung“ der Arbeitslosen beizukommen sei.

Arbeitslosigkeit sei zudem vor allem nicht auf Vermittlungsprobleme und Unwillen der Arbeitslosen zurückzuführen, was sich nach dieser Auffassung auch an der geringen Zahl offener Stellen pro gemeldeten Arbeitslosen zeigt, auf die das Hartz-Konzept primär zielt. Es wird auf das – verglichen mit der Weltwirtschaft – zwar geringe, aber doch positive Wachstum der deutschen Wirtschaft verwiesen. Der bei längerer Arbeitslosigkeit drohende relativ hohe Verlust an Lebensstandard gilt diesen Kritikern als eine besonders zu berücksichtigende Härte.

Laut Arbeitsanweisung der ARGE zu § 31 SGB II wird für Arbeitslose, die unter eine Sanktionierung von 80%-100% fallen auf Grund von Meldeversäumnissen und ähnlichem, ein Fehlbetrag von bis zu 45,30 Euro in den ergänzenden Gutscheinen vorgesehen, am notwendigen Anteil für Ernährung und Körperpflege. Mit Sanktionen diesen Ausmaßes, ist ein menschenwürdiges Leben nicht mehr möglich. [16]

Kritik an zu geringen Kürzungen

Insbesondere Wirtschaftsexperten äußerten sich dahingehend, dass das Hartz-Konzept noch nicht weit genug gehe, aber den „richtigen“ Weg darstelle. Die Befürworter der Hartz-Konzepte vertreten die Ansicht, dass die Menschen sich über die Jahre daran gewöhnt hätten, dass der Staat sie finanziell auch über Notfälle hinaus versorge. Sozialleistungen seien zur Selbstverständlichkeit geworden. Der plötzliche Sozialabbau erscheine daher vielen als Härte. Sie fordern insbesondere weitere Liberalisierungen des Arbeitsrechts.

Die Bundesregierung erklärt, dass das Volumen der Unterstützungsleistung nicht verringert, sondern lediglich anders verteilt werde. Außerdem seien die Agenturen für Arbeit dem Arbeitslosen so näher und könnten ihm, ohne Umwege über verschiedene Behörden, schneller Arbeit vermitteln.

Zumutbarkeitskriterien

Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände kritisieren insbesondere die Änderung bei den Zumutbarkeitsbedingungen durch das Hartz-Konzept, die im Kern besagen, dass jede Arbeit (auch untertariflich bezahlte oder geringfügige Beschäftigung) zumutbar ist.[17] Sie befürchten negative Auswirkungen sowohl auf die Beschäftigten wie auf die Konjunktur:

  • Erworbene Qualifikationen werden entwertet, wenn Arbeitsplätze unabhängig von der erworbenen Ausbildung angenommen werden müssen bzw. dies im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiter bei den Agenturen steht.
  • Es entsteht Druck insbesondere in den unteren Lohngruppen, weil jeder zu jeder Arbeit gezwungen werden kann. Hier befürchten die Gewerkschaften Lohnsenkungen und damit eine weitere Schwächung der Binnennachfrage. Das gesamte Lohngefüge könnte nach unten ins Rutschen geraten.
  • Der Zwang zur bundesweiten Mobilität kann soziale Strukturen (Familien, Freundeskreise) stören sowie in ganzen Regionen (v. a. Ostdeutschlands) zur Abwanderung vor allem der jüngeren und mobileren Bevölkerungsschichten führen.

Insgesamt verstärken sich der Druck und der Warencharakter der Arbeit.

Auch wenn von Seiten der Bundesregierung davon gesprochen wird, dass die sog. „1-Euro-Jobs“ (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) nur in Bereichen entstehen sollen, die ansonsten nicht vom Markt oder öffentlichen Einrichtungen bedient werden, kritisieren insbesondere Gewerkschaften und lokale mittelständische Betriebe und Wirtschaftsverbände diese Regelung.

  • Eine Abgrenzung zwischen Tätigkeiten, die ansonsten nicht angeboten werden, und möglichen Geschäftsfeldern und öffentlichen Leistungen ist schwer bzw. vom jeweiligen Stand der öffentlichen Versorgung abhängig.
  • Über de facto subventionierte Arbeitsverhältnisse könnte so bestehenden Einrichtungen und Firmen Konkurrenz gemacht werden sowie der Druck auf entsprechende Löhne verstärkt werden.

Chronologie

22. Feb. 2002 Die Bundesregierung beauftragt die Kommission.
16. Aug. 2002 Die Kommission präsentiert öffentlich ihre Ergebnisse (sog. „Hartz-Vorschläge“) im Französischen Dom in Berlin. Medienwirksame Übergabe einer Daten-CD mit den Kommissionsergebnissen durch den Kommissionsvorsitzenden Peter Hartz an den Bundeskanzler Gerhard Schröder.
22. Aug. 2002 Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorschläge;
Erarbeitung der vier Schritte zur Umsetzung
23. Dez. 2002 Erstes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2003, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten
23. Dez. 2002 Zweites Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2003, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten
23. Dez. 2003 Drittes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2004, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten
24. Dez. 2003 Viertes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2005, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten
22. Nov. 2005 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt in der sogenannten Mangold-Entscheidung die dem ersten Hartz-Gesetz eingeführte Einschränkung des Kündigungsschutzes für über 52-Jährige mit dem EU-Recht (Diskriminierung) als unvereinbar.
20. Dez. 2007 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärt die mit „Hartz IV“ eingeführten Argen für verfassungswidrig.
27. Jan. 2009 Das Bundessozialgericht (BSG) hält die Regelleistung für Kinder unter 14 Jahren für verfassungswidrig und legt die Vorschrift dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.[18]
9. Feb. 2010 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärt die Berechnung der Regelleistung generell für verfassungswidrig. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar.[19]

Literatur

  • Agenturschluss (Hrsg.): Schwarzbuch Hartz IV. Sozialer Angriff und Widerstand – Eine Zwischenbilanz. Assoziation A, Hamburg und Berlin 2006, ISBN 3-935936-51-6
  • Angelika Beier, Joachim Bischoff, Richard Detje: Halbierung der Arbeitslosigkeit bis 2005?. VSA, Hamburg 2002, ISBN 3-87975-894-8
  • Albrecht Brühl, Albert Hofmann: Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Gesetzestext, Erläuterungen und Informationen für Betroffene, Berater und Behörden. Selbstverlag A. Hofmann, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-9809050-1-2
  • Christiane Büchner, Olaf Gründel (Hrsg.): Hartz IV und die Kommunen. Konzepte, Umsetzungsstrategien und erste Ergebnisse. (= KWI-Arbeitshefte; 8). Kommunalwissenschaftliches Institut, Universität Potsdam 2005 (Digitalisat)
  • Christian Christen, Tobias Michel, Werner Rätz (Hrsg.): Sozialstaat: Wie die Sicherungssysteme funktionieren und wer von den „Reformen“ profitiert. (= AttacBasisTexte; 6). VSA, Hamburg 2003, ISBN 3-89965-005-0
  • Gabriele Gillen: Hartz IV. Eine Abrechnung. Rowohlt, Reinbek 2004, ISBN 3-499-62044-8
  • Peter Hartz u. a.: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Berlin 2002 (Kurzfassung online: Langfassung (355 S./12,6 MB): PDF-Datei)
  • Hansjörg Herr: Arbeitsmarktreformen und Beschäftigung. Über die ökonomietheoretischen Grundlagen der Vorschläge der Hartz-Kommission. In: Prokla. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, Heft 129, 32. Jg. (2002), Nr. 4
  • Peter Hogarth: Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Ihre Rechte! Ratgeber 2006. Mole Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-938959-44-4
  • Holger Kindler, Ada-Charlotte Regelmann, Marco Tullney (Hrsg.): Die Folgen der Agenda 2010 – Alte und neue Zwänge des Sozialstaats. VSA, Hamburg 2004, ISBN 3-89965-102-2
  • Horst Marburger: SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. 6. Auflage. Walhalla Fachverlag, Regensburg 2006, ISBN 3-8029-7481-6
  • Hermann Scherl: Die Vorschläge der Hartz-Kommission und deren Umsetzung. Eine Zwischenbilanz. In: List-Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik, Band 29 (2003), Heft 3, Nomos-Verlags-Gesellschaft ISSN 0342-2623 ISSN 0937-0862, S. 216–236
  • Sven T. Siefken (2006): Die Arbeit der so genannten Hartz-Kommission und ihre Rolle im politischen Prozess. In: Svenja Falk/ Dieter Rehfeld/ Andrea Römmele/ Martin Thunert (Hrsg.): Handbuch Politikberatung: Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 374–389.
  • WissenTransfer (Hrsg.): Radikalumbau des Arbeitsmarktes – Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Die Folgen der Hartz-Reform. VSA, Hamburg 2003. ISBN 3-89965-024-7

Weblinks

Wikipedia
Wikinews Wikinews: Hartz IV – in den Nachrichten
 Wikiquote: Hartz IV – Zitate
Darstellungen von Regierungsorganen
Kritik
Studien

Einzelnachweise

  1. Ausführungen von: BGBl. I 2002 S.4607 (PDF)
  2. Freshfields-Bruckhaus-Deringer: Reformierte Arbeitnehmerüberlassung. (Link nicht mehr abrufbar) (PDF) Arbeitsrecht: Briefing 13. September 2003
  3. BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2004,1 BvR 2283/03
  4. BGBl. I 2002 S.4621 (PDF)
  5. BGBl. I 2003 S.2848 (PDF), Druckfähige Version
  6. BGBl. I 2003 S.2954 (PDF)
  7. Rudolf Martens: Expertise. Der Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes für einen sozial gerechten Regelsatz als sozialpolitische Grundgröße. Neue Regelsatzberechnung 2006. (PDF) Neue überarbeitete Auflage. Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Berlin 2006. (Darin u. a.: „Der Regelbedarf und der Inhalt der Regelsätze werden in § 28 SGB XII bestimmt. Der Aufbau der neuen Regelsätze unterscheidet sich gegenüber dem bis 2005 geltenden Bundessozialhilfegesetz – gemäß § 22 (BSHG) – in folgenden Punkten: Im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise werden jetzt die meisten bisherigen einmaligen Leistungen in den Regelsatz integriert. Darüber hinaus werden nur in drei Fällen nicht pauschalierbare einmalige Leistungen weiterhin gewährt; gemäß § 31 SGB XII wären dies Erstausstattungen für Wohnungen, Erstausstattungen für Kleidung und mehrtägige Klassenfahrten (§ 37 SGB XII). Bei sonstigen einmaligen Leistungen, wie beispielsweise dem Austausch eines defekten Kühlschranks, muss dies der Bezieher jetzt von seinem künftigen Sozialgeld- bzw. Arbeitslosengeld II bzw. aus seinem Ersparten bezahlen oder ein Darlehen bei der leistungsauszahlenden Stelle beantragen (§ 37 SGB XII).
  8. gew-hessen.de
  9. Frank Pilz: Der Sozialstaat. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2004, S. 161
  10. Arbeitslosenzahl im Rekord-Tempo gefallen. In: Spiegel Online
  11. Hartz IV senkt Zahl der Arbeitslosen. In: Handelsblatt
  12. Mag Wompel: Schwarze Schafe der Erwerbslosenindustrie. In: Agenturschluss (Hrsg.): Schwarzbuch Hartz IV. Assoziation A, Berlin / Hamburg 2006, S. 84 ff.
  13. sozialpolitik.wiso.uni-erlangen.de (PDF)
  14. Regelleistungen nach SGB II („Hartz IV- Gesetz“) nicht verfassungsgemäß, Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, abgerufen am 9. Februar 2010
  15. Haushalt der Bundesregierung und Kommentare aus: Mareke Aden: Die große Geldvernichtung. In: Der Spiegel. Nr. 7, 2007, S. 32f (online).
  16. http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-31---20.07.2010.pdf
  17. Keine Lockerung der Zumutbarkeitskriterien auf faz.net am 24. Februar 2004
  18. bundessozialgericht.de
  19. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09

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