- Gefahren der See
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Unter Gefahren der See, auch Seegefahren (englisch: Maritime Perils) versteht man in der Seeschifffahrt alle Eventualitäten und Unfälle, die einem Schiff auf See zustoßen können. Ausgenommen davon sind Vorfälle im Zusammenhang mit dem normalen Wirken von Wind und See.
Einzelheiten
Im Maritime Insurance Act of 1906 werden alle Folgen und Begleiterscheinungen bezeichnet, gegen die ein Handelsschiff auf See, abgesehen von der normalerweise üblichen Einwirkung von Wind und See, in seiner Seeversicherung abgesichert ist. In der Seeversicherungsakte von 1906 (englisch: Marine Insurance Act) wird hierzu definiert, was man unter den Gefahren der See versteht: Feuer, Kriegsgefahren, Seeräuber, Beraubung, Diebstahl, Kaperei, Beschlagnahme, Zurückhaltung des Schiffes durch Verfügung von hoher Hand, Seewurf, Baratterie und zusätzliche vergleichbare oder in einer Seepolice aufgeführten Gefahren.
Literatur
- J. Bes: Chartering and Shipping Terms : Handbuch für die Tramp- und Linienschiffahrt. 2. Auflage. Uitgeverij C. De Boer Jr., Hilversum 1968.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Recht (Vereinigtes Königreich)
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