- Seewurf
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Seewurf (engl.: jettison) bezeichnet das Überbordwerfen von Ladung von einem Schiff, um das Schiff und ggf. den Rest der Ladung zu retten. Der Seewurf bedeutet einen Fall der Großen Haverei, d.h. der Schaden ist von Schiff, Fracht und Ladung gemeinschaftlich zu tragen.
Der Seewurf war bereits im Römischen Recht in der sog. Lex Rhodia geregelt. Das über Bord geworfene Gut blieb Eigentum des Seefahrers, da er es nicht aufgegeben hatte. Wer sich das gefundene Gut aneignete, machte sich des Diebstahls schuldig.
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