Gegenschwäher

Gegenschwäher

Gegenschwäher oder Gegenschwager sind die beidseitigen Schwiegerväter respektive die Väter eines Ehepaares. Laut Adelungs Grammatisch-kritischem Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart von 1796 sind die Gêgenschwager diejenigen Schwäger, von welchen einer des Mannes, der andere der Frauen Vater ist.[1]

Verwendung

Gottfried Keller hat diese Bezeichnung in verschiedenen Werken gebraucht, so u.a. im Fähnlein der sieben Aufrechten.[2] Quellen finden sich im Deutschen Rechtswörterbuch. lateinisch: consocer der Begriff wird u.a. gebraucht in der Zivilprozessordnung des Kanton Baselland P.162 und P.172

Quellen

Einzelnachweise

  1. http://www.zeno.org/Adelung-1793/A/Gegenschwager,+der?hl=gegenschwaher
  2. http://www.zeno.org/Literatur/M/Keller,+Gottfried/Erz%C3%A4hlungen/Z%C3%BCricher+Novellen/Zweiter+Band/Das+F%C3%A4hnlein+der+sieben+Aufrechten?hl=gegenschwaher

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