- Gegenschwäher
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Gegenschwäher oder Gegenschwager sind die beidseitigen Schwiegerväter respektive die Väter eines Ehepaares. Laut Adelungs Grammatisch-kritischem Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart von 1796 sind die Gêgenschwager diejenigen Schwäger, von welchen einer des Mannes, der andere der Frauen Vater ist.[1]
Verwendung
Gottfried Keller hat diese Bezeichnung in verschiedenen Werken gebraucht, so u.a. im Fähnlein der sieben Aufrechten.[2] Quellen finden sich im Deutschen Rechtswörterbuch. lateinisch: consocer der Begriff wird u.a. gebraucht in der Zivilprozessordnung des Kanton Baselland P.162 und P.172
Quellen
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Band 4, Teile 1-2; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, 1897
- Der Sprachdienst, Band 13-15, Gesellschaft für Deutsche Sprache, Wiesbaden, 1969
- http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ge/gens/chwa/gegenschwaher.htm
Einzelnachweise
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