- Gegenschreiber
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Der Gegenschreiber war im Mittelalter ein Bergbeamter, der als Kontrolleur das Gegenbuch führte. Dieses Buch diente den Bergwerken als Urkundsbuch, in welchem die Abgaben und Eigentumsverhältnisse dokumentiert wurden.[1] Gegenschreiber gab es im erzgebirgischen Bergbau seit 1509. Im Jahre 1530 führte Herzog Georg von Sachsen Gegenschreiber im Freiberger Oberbergamt ein.[2] Der Rechenmeister Adam Ries zum Beispiel war 1532 Gegenschreiber im Bergamt Annaberg.[3]
Aufgaben und Kompetenzen
Die Arbeit des Gegenschreibers in der damaligen Zeit war eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit. Er musste alle Kuxe (Gewährscheine) und Gewerken in das Gegenbuch eintragen. Außerdem war er bevollmächtigt, Ausbeute und Zubuße an die Gewerke und Eigenlöhner zu verteilen, das heißt, die Gewinne und Verluste gegenzurechnen. Damit er mit dieser Aufgabe sorgfältig umging, konnte er für entstandene Schäden haftbar gemacht und bestraft werden[4], ebenso für Schäden, die durch Unachtsamkeit seiner Mitarbeiter entstanden waren. Bei Veränderungen in den Besitzverhältnissen der einzelnen Zechen musste er diese ebenfalls ins Gegenbuch eintragen.[5]
Er durfte jedoch keine Eintragungen im Gegenbuch ohne das Wissen des Bergmeisters oder des Bergvogts vornehmen. An den Verleihetagen begleitete er zusammen mit dem Bergschreiber den Bergmeister und trug die bergbautreibenden Gewerke in das Gegenbuch ein.[6] Sämtliche Eintragungen wurden von ihm unterschrieben. Auch Abschriften aus dem Gegenbuch, sogenannte Gewehr-Zettel , mussten von ihm eigenhändig unterschrieben werden. Für diese Abschriften durfte er eine festgeschriebene Gebühr von einem Groschen, für das Abschreiben eines oder mehrerer Kuxe eine Gebühr von 6 Pfennig berechnen. Für Retardate (Abschreibungen wegen nicht bezahlter Zubuße) durfte er jedoch keine Gebühr erheben.
Literatur
- Magazin der Bergbaukunde. Erster Teil, Walterische Hofbuchhandlung, Dresden 1785
- Hermann Brassert: Berg-Ordnungen der Preussischen Lande. F.C. Eisen's Königliche Hof-Buch- und Kunsthandlung, Köln 1858
- Otfried Wagenbreth; Eberhard Wächtler (Hrsg.): Der Freiberger Bergbau. Technische Denkmale und Geschichte. 2. Auflage. Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie, Leipzig 1988, ISBN 3-342-00117-8, S. 382.
Einzelnachweise
- ↑ Zeno.org Gegenbuch
- ↑ Otfried Wagenbreth: Der Freiberger Bergbau, Leipzig 1988, S. 103
- ↑ Adam Ries: Rechenmeister, Cossist und Bergbeamter
- ↑ Bergknappe 67: Adam Riese und der Bergbau
- ↑ Christian Heinrich Gottlieb Hake: Commentar über das Bergrecht. Kommerzienrath J.E. v. Seidel Kunst und Buchhandlung, Sulzbach 1823
- ↑ Bergarchiv Freiberg: Bergämter
Kategorie:- Bergbauberuf
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