- Rentsharing
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Mit RentSharing (oder Rent-Sharing) bzw. Pkw-Gemeinschaftsleasing wird in Deutschland eine Sonderform des Autoleasings bezeichnet, die nicht mit CarSharing zu verwechseln ist. Im RentSharing schließt die Leasinggesellschaft für dasselbe Fahrzeug jeweils einen Vertrag mit dem Arbeitgeber (für die geschäftliche Nutzung) und einen Vertrag mit dem Arbeitnehmer (für die private Nutzung) ab. Diese Vertragsform wird auch als „Zweivertragsmodell“ oder „Gemeinschaftsleasing“ bezeichnet.
Steuerliche Behandlung des RentSharing
Umsatzsteuerlich handelt es sich bei den Verträgen im RentSharing um getrennte Leistungsaustauschverhältnisse zwischen Nutzern und Leasinggesellschaft. Sofern es sich dabei um Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt, werden die Verträge einkommensteuerlich als einheitliches Leasingverhältnis zwischen Arbeitgeber und Leasinggesellschaft behandelt. Dabei muss die Leasingrate des Arbeitnehmers mindestens dem Wert gemäß § 8 Abs. 2 EStG und damit den steuerrechtlichen Regeln für Firmenwagen entsprechen.
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