Gesetz zum Schutz der Kultur- und Naturgüter

Gesetz zum Schutz der Kultur- und Naturgüter
Basisdaten
Titel: Kültür ve Tabiat Varlıklarını Koruma Kanunu
Abkürzung: KTVKK
Nummer: 2863
Art: Gesetz
Geltungsbereich: Republik Türkei
Verabschiedungsdatum: 21. Juli 1983
RG-Nummer: 18113
RG-Datum: 23. Juli 1983
Letzte Änderung durch: G. Nr. 5728 v. 23. Januar 2008
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
8. Februar 2008
(Art. 579 G. Nr. 5728 v. 23. Januar 2008)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Gesetz Nr. 2863 zum Schutz der Kultur- und Naturgüter (türkisch Kültür ve Tabiat Varlıklarını Koruma Kanunu, abgekürzt KTVKK) vom 21. Juli 1983 ist das türkische Denkmalschutzgesetz. Umgangssprachlich wird es auch türkisches Antiken- oder Antiquitätengesetz genannt.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Das KTVKK definiert die zu schützenden beweglichen und unbeweglichen Kultur- und Naturgüter, regelt die zu treffenden Maßnahmen zu ihrem Schutz und bestimmt die Einrichtung und Kompetenzen der zuständigen Behörden (Art. 1).

In Kraft trat es gemäß Art. 77 KTVKK mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Türkei am 23. Juli 1983. Zugleich trat mit Art. 76 KTVKK das bis dahin geltende Antikengesetz (türk. Eski Eserler Kanunu, abgekürzt EEK) Nr. 1710 vom 25. April 1973 außer Kraft. Das KTVKK wurde inzwischen mehrfach geändert.

Ausfuhrverbot

Verstöße gegen das Ausfuhrverbot für Kultur- und Naturgütern (Art. 32 KTVKK) werden gemäß Art. 68 KTVKK mit Gefängnisstrafe (hapis cezası) von fünf bis zwölf Jahren und Geldstrafe (adlî para cezası) von bis zu 5.000 Tagessätzen geahndet. Letzteres ist eine Ausnahmeregelung zu Art. 52 tStGB.

Das Gesetz regelt die Rückführung gesetzwidrig ausgeführter Kulturgüter.

In der Praxis werden mit dem Gesetz nicht nur Raubgrabungen sanktioniert, sondern auch Fälle verfolgt, in denen Touristen geschützte Kulturgüter als Souvenir mitnehmen wollen.[1] Zwischen 1998 und 2002 wurden 15 deutsche Staatsbürger wegen Verstößen gegen das Gesetz verhaftet; zwei Angeklagte wurden zu Haftstrafen, einer zu einer Geldstrafe verurteilt.[2]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Christian Rumpf: Einführung in das türkische Recht. C. H. Beck, München 2004, ISBN 978-3-406-51293-3, S. 420f.
  2. Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 23. Dezember 2002 bis 10. Januar 2003 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Deutscher Bundestag, Drucksache 15/288 vom 10. Januar 2003, Antworten auf die Fragen Nr. 9 und 10, S. 6f. (PDF, 983 KB)

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