- Schutzgüter
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Der Begriff Naturschutz umfasst alle Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Eine nachhaltige Nutzbarkeit der Natur durch den Menschen wird angestrebt. Der Naturhaushalt soll als Lebensgrundlage des Menschen und aufgrund des eigenen Wertes der Natur geschützt werden.
Ziele des Naturschutzes
Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Er ist somit öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel. In der Schweiz wird es durch die Verfassung Art. 78 und das auf den Verfassungsartikel basierende Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) geregelt. Viele Menschen, die im Naturschutz arbeiten oder dessen Arbeit unterstützen, verbinden damit auch weitergehende Erwartungen und Motive, die sich aus der geistesgeschichtlichen Herkunft des Naturschutzes ergeben. Dazu gehören z. B. ethische Gründe (Tierschutz) oder emotionale (Heimatverbundenheit). Obwohl ohne die Motivationen dieser Menschen sehr viel weniger praktische Naturschutzarbeit geleistet würde, bleiben sie in diesem, auf den öffentlichen Naturschutz konzentrierten Artikel außer Betracht.
Aus dem Wissen heraus, dass eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft dramatische und katastrophale Folgen für den Siedlungsstandort, die Gesundheit und die Nahrungsmittelerzeugung des Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.
Argumente für den Naturschutz
Otti Wilmanns formuliert 5 Argumente für den Naturschutz [1]:
1. Ethisches Argument: Da der Mensch über Sein oder Nichtsein aller anderen Arten entscheiden kann, hat er aus ethischen Gründen das Recht aller Organismen auf Leben zu achten.
2. Theoretisch-wissenschaftliches Argument: Einzelne Arten, Biozönosen und Landschaften sind Gegenstand unseres Erkenntnisstrebens. Sehr viele Zusammenhänge können prinzipiell nur in ungestörten Lebensräumen studiert werden. Nur aus den entsprechenden Forschungsergebnissen können auch heutige und künftige Probleme der Menschheit gelöst werden.
3. Pragmatisches Argument: Da der Mensch Naturgüter für sein Überleben benötigt, muß er sie für die Gegenwart und für kommende Generationen erhalten. So sollen Wildformen oder Landsorten von Kulturpflanzen für Resistenzzüchtungen erhalten werden. Pflanzen bzw. deren deren Inhaltsstoffe können für künftige Generationen pharmazeutisch von Bedeutung werden.
4. Anthropobiologisches Argument: Der Mensch benötigt die Natur als Ausgleich und Anregung. Die Bindung zu einer Heimatlandschaft gehört zum Identitätsbewußtsein eines jeden Individuums.
5. Historisch-kulturelles Argument: Naturschutz bezieht sich auf Landschaftsteile, die durch jahrhundertelange bäuerliche Nutzung entstanden sind. Diese Landschaften sind Dokumente der menschlichen Kultur und deshalb ähnlich Kunstwerken erhaltenswert.
Schutzgüter des Naturschutzes
Zum Naturhaushalt gehören abiotische und biotische Bestandteile des Naturhaushaltes, sowie deren Wechselwirkungen. Als abiotisch werden Böden, Gewässer, Klima, Luft, Biotope, sowie auch das Landschaftsbild angesehen. Biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sind Fauna und Vegetation. Wechselwirkungen laufen zwischen den Bestandteilen als komplizierte Interaktionen ab (Landschaftsökologie). Die einzelnen Bestandteile dieses komplexen Systems des Naturhaushaltes sind zu schützen, weil sie sonst ihre Funktion nicht mehr erfüllen können. Eingeschränkte oder verlorene Funktionen können schwerwiegende Auswirkungen auch auf den Menschen haben. Funktionen des Naturhaushaltes für den Menschen sind Siedlungsraum und Wirtschaftsstandort (Nahrungsmittel, Rohstoffe, Verarbeitung, Verkehr), Erholung, Gesundheit.
Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind Naturlandschaften, Naturdenkmäler u. a. Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile, sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete Pflanzen, Tiere, und Biotope, in ihren Ökosystemen und mit ihren Standorten. Der Naturschutz beschäftigt sich daher auch mit den Standortfaktoren: Bodenschutz, Mikroklima, Luftreinhaltung und Lärmschutz, sowie anderen potenziell schädlichen Einflüssen wie zum Beispiel Licht, Bewegung, Zerschneidung und Isolation von Lebensräumen. In den letzten Jahrzehnten hat auch der Naturschutz innerhalb menschlicher Siedlungen und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an Bedeutung gewonnen.
Die praktische Naturschutzarbeit wird vor allem auf regionaler und lokaler Ebene geleistet. Die rechtlichen Instrumente des Naturschutzes sind allerdings in vielen Ländern auf nationaler Ebene verankert. Innerhalb der Europäischen Union gewinnen auch europaweite Programme und Regelungen an Bedeutung (z. B. Natura 2000[2], oder auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die indirekt große Auswirkungen auf den Naturschutz haben wird).
Folgen für die lokale Bevölkerung
Entgegen vielfach geäußerter Befürchtungen, dass Großschutzgebiete den Bewohnern ihre wirtschaftliche Grundlage entziehen würden,[3] ergab die Auswertung von Daten zu 306 Schutzgebieten in 45 afrikanischen und lateinamerikanischen Staaten, dass Schutzgebiete für die lokale Bevölkerung wirtschaftlich attraktiv sind, so dass an ihrem Rand ein etwa doppelt so hohes Bevölkerungswachstum stattfinden, wie im Durchschnitt der Großregion, der das Schutzgebiet angehört. Als Gründe gelten die Fördermittel, die die internationale Gemeinschaft für die Einrichtung von Schutzgebieten zur Verfügung stellt und durch die die Infrastruktur und die Sicherheitslage verbessert werden, sowie Einkünfte aus Tourismus.[4]
Unterschied zum Umweltschutz
Der Naturschutz betrachtet alle Nutzungen von Böden und Gewässern, die seine Belange beeinträchtigen können; dies können auch solche sein, die für Menschen uninteressant sind (z. B. bei Ödland). Der Umweltschutz betrachtet alle Aktivitäten des Menschen, die mit einer Gefahr für Ökosysteme und die Artenvielfalt verbunden sein könnten. Während der Naturschutz seinen Blick auf den Naturhaushalt als Ganzes richtet und schädliche menschliche Einflüsse am Ort ihres Einwirkens bekämpfen möchte, zielt der Umweltschutz eher darauf ab, die menschlichen Aktivitäten, die die Ursache von Umweltschäden sind, zu bekämpfen. Beiden gemeinsam ist, dass die zu lösenden Probleme teils globale, teils regionale oder lokale sind.
- Beim Klima geht es dem Naturschutz meistens um das Mikroklima/Bestandsklima und dessen Erhalt als wichtige Größe in Ökosystemen. Der Klimaschutz des Umweltschutzes beschäftigt sich hingegen mit dem Großklima. Bei der Frage, ob Kleinwasserkraftwerke oder Windkraftanlagen die Umwelt eher schonen oder ihr eher schaden, gibt es häufig Meinungsverschiedenheiten zwischen Umwelt- und Naturschützern.
- Während der Umweltschutz versucht, das Waldsterben durch Luftreinhaltung zu bremsen, versucht der Naturschutz, die geschädigten Wälder wiederherzustellen und zu erhalten. Besonders im letzten Fall wird deutlich: Der Naturschutz muss dabei lokal agieren, um Landbesitzer, Land- und Forstwirte von den Vorhaben zu überzeugen; er muss geeignete Pflanzen auswählen, die den veränderten Umweltbedingungen gerecht werden, er muss auch durch andere Maßnahmen die Folgeschäden des Waldsterbens bekämpfen.
Rechtliche Instrumente des Naturschutzes
In Deutschland ist die Gesetzgebungskompetenz für den Naturschutz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Vor der Föderalismusreform besaß der Bund nur eine Kompetenz zur Rahmengesetzgebung, aufgrund derer er das Bundesnaturschutzgesetz erlassen hat. Die Länder haben jeweils eigene Landesnaturschutzgesetze, die das früher als Landesrecht fortgeltende Reichsnaturschutzgesetz von 1935 abgelöst haben. Heute hat der Bund zwar die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Naturschutzes, doch haben die Länder eine Abweichungskompetenz (Art. 72 Abs. 3 GG). Zu den nationalen Regelungen treten zahlreiche internationale Abkommen sowie Programme und einzelne Richtlinien der Europäischen Union. Die zentrale wissenschaftliche Behörde des Bundes für den nationalen und internationalen Naturschutz ist das Bundesamt für Naturschutz.
In der Schweiz besteht im Bereich des Landschaftsschutzes eine geteilte Zuständigkeit von Bund und Kantonen (Art. 78 Abs. 1 und 2 BV); im Bereich des eigentlichen Naturschutzes (Biotop- und Artenschutz) hat der Bund dagegen eine umfassende Gesetzgebungskompetenz (Art. 78 Abs. 4 und 5 BV), welche er auch weitgehend ausgeschöpft hat (Art. 18 ff. des Natur- und Heimatschutzgesetzes).
- Naturschutzgesetze in Deutschland:
- Begriffe (Deutschland: §§ des Bundesnaturschutzgesetzes)
- Naturschutzgebiet (Deutschland: § 23)
- Nationalpark (Deutschland: § 24, Schweiz: Nationalparkgesetz) - (Liste der Nationalparks)
- Biosphärenreservat (Deutschland: § 25)
- Landschaftsschutzgebiet (Deutschland: § 26)
- Naturpark (Deutschland: § 27) - (Liste der Naturparks in Deutschland)
- Naturdenkmal (Deutschland: § 28)
- Geschützte Landschaftsbestandteile (Deutschland: § 29)
- Gesetzlich geschützter Biotop (Deutschland: § 30)
- Wasserschutzgebiet (dient der quantitativen und qualitativen Aufrechterhaltung der Wasserversorgung der Bevölkerung, höchste Gebietsschutzstufe in Deutschland)
- Moorlandschaften (Schweiz: NHG Art. 23)
- Auengebiet von nationaler Bedeutung (Schweiz: NHG Art. 18a Abs. 1 u. 3)
- Europäisches Recht
- Internationale Abkommen (Auswahl):
- (Weitere Abkommen siehe Liste internationaler Umweltabkommen)
- Biosphärenreservat (1970) - UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ - (Liste der Biosphärenreservate)
- Ramsar-Konvention (1971) - Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Watt- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung - (Liste der Ramsar-Gebiete)
- CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen) (1973) - Übereinkommen über den Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen
- Helsinki-Konvention (1974) - Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Ostseegebiete
- UNESCO-Welterbe (1975)- UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
- Berner Konvention (1979) - Europäisches Artenschutzübereinkommen
- Bonner Konvention (1979) - Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildleben Tierarten
- Internationales Tropenholz-Übereinkommen (1983)
- Alpenkonvention (1991) - Übereinkommen zum Schutz der Alpen
- Konvention von Rio (1992) - Übereinkommen über die biologische Vielfalt
- OSPAR (1992) - Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks
Naturschutz als Studium und Beruf
Naturschutz ist in Deutschland wie auch in den meisten anderen Ländern eine staatliche, rechtlich geregelte Aufgabe. Um sie zu bewältigen, wurden seit den 1970er Jahren eine große Zahl von Behörden, beispielsweise die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise sowie andere staatliche und kommunale Einrichtungen geschaffen, von solchen, die der Forschung dienen, bis zu Bildungsakademien. Das zentrale Planungsinstrument zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes, so ist es rechtlich festgelegt (§§ 5 ff. Bundesnaturschutzgesetz), ist die Landschaftsplanung. In dieser stehen „die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts“, die „Tier- und Pflanzenwelt“ und „die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft“ im Mittelpunkt, wie es im §1 des Bundesnaturschutzgesetzes heißt.
In einem umfassenden Sinne an der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes zu arbeiten, ist daher Aufgabe des Berufs der Landschaftsplaner. Um etwa ein Referendariat in einer für Umwelt- und Naturschutzfragen zuständigen Behörde beginnen zu können, ist im Allgemeinen ein Studium der Landschaftsplanung oder "verwandter Studiengänge" erforderlich. Landschaftsplanung ist ein interdisziplinärer Studiengang; er setzt sich aus ökologischen, sozial- und geisteswissenschaftlichen, ingenieur- und planungswissenschaftlichen Fachinhalten zusammen.
In Deutschland kann man Landschaftsplanung an fünf Universitäten studieren (Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge):
- Technische Universität München (Wissenschaftszentrum Weihenstephan)[7]
- Gesamthochschule Kassel[8]
- Technische Universität Berlin[9]
- Leibniz-Universität Hannover[10]
- Technische Universität Dresden[11]
Landschaftsplanung kann man auch an einer Reihe von Fachhochschulen studieren, z. B.:
- Hochschule Anhalt (FH)[12]
- Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen als ein Schwerpunkt im Rahmen des Bachelor-Studiums Landschaftsplanung[13]
Studiengänge, die ebenfalls auf „Natur und Landschaft“ ausgerichtet sind, aber nicht planungswissenschaftlichen Charakter haben, gibt es an den Universitäten Oldenburg[14], Greifswald[15], Münster[16] und den Fachhochschulen Eberswalde und Wiesbaden[17]. Auf spezielle Naturschutzaufgaben kann man sich an manchen Universitäten auch im Rahmen eines Studiums der Biologie (z. B. Universität Marburg[18]) oder der Forstwissenschaften (z. B. Universität Göttingen[19]) vorbereiten.
Ein internationaler Studiengang „Management of Protected Areas“ wird an der Universität Klagenfurt (Österreich) angeboten. Der Ausbildungsgang wurde in Zusammenarbeit von IUCN, WWF, Ramsar-Konvention, Biodiversitätskonvention, Europarc, Alparc, PAN-Parks sowie mehreren österreichischen Institutionen entwickelt. Die wesentlichsten Lernziele sind ein grundlegendes und umfassendes Wissen über die Bedeutung und Funktionen von Schutzgebieten, die gesamte Palette an Instrumenten und Techniken zum effektiven Management dieser Gebiete (Vorphase, Planung, laufendes Management), sowie die Entwicklung der erforderlichen persönlichen Kompetenzen.[20]
Geschichte des Naturschutzes in Deutschland
Die Geschichte des Naturschutz in Deutschland lässt sich nicht auf einen Ursprung reduzieren, da der Naturschutzgedanke im 18. und 19. Jahrhundert von vielen geisteswissenschaftlichen Strömungen wie dem Utilitarismus oder dem Naturalismus, aber auch von Religionen und Ästhetik beeinflusst wurde. Einer der entscheidenden Bahnbrecher des Naturschutzes war der Naturforscher und Forstwissenschaftler Johann Matthäus Bechstein (1757-1822). Als erster Akt des praktischen Naturschutzes kann in Deutschland der Aufkauf eines Steinbruches im Jahr 1836 angesehen werden.
Wichtige Ereignisse:
- 1836: Erwerb eines Teils des Drachenfelsens durch die preußische Regierung, um einen weiteren Abbau des Berges zu verhindern; dies wird häufig als Einrichtung des ersten Naturschutzgebietes in Deutschland angesehen (formale Unterschutzstellung aber erst 1922), wobei es allerdings bereits vorher anderenorts zu lokalen Schutzmaßnahmen kam (z.B. der Bamberger Hain 1803).
- 1852: die Teufelsmauer im Harz wird als Schutzgebiet ausgewiesen.
- 1875: das preußische Schutzwaldgesetz wurde erlassen; der Deutsche Verein zum Schutz der Vogelwelt wurde gegründet
- 1876: erster Entwurf für ein Reichsvogelschutzgesetz wird erarbeitet
- 1888: der Begriff Naturschutz wird durch Ernst Rudorff eingeführt: In seinem Tagebuch findet sich am 9. November der Eintrag: "einen wichtigen Brief geschrieben [...] über den Naturschutz."[21]; das Reichsvogelschutzgesetz wird verabschiedet
- 1899: der Deutsche Bund für Vogelschutz wird von Lina Hähnle gegründet, aus ihm geht der heutige Naturschutzbund Deutschland hervor
- 1902: erstes Landschaftsschutzgesetz für Preußen
- 1904: Bund für Heimatschutz wird gegründet
- 1906: staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege wird in Preußen eingerichtet; Hugo Conwentz als Leiter
- 1910: Naturschutzpark "Lüneburger Heide" entsteht in privater Initiative (Verein Naturschutzpark e.V.); staatliche Ausweisung als Naturschutzgebiet 1921
- 1912: Errichtung des Pflanzenschonbezirkes Berchtesgadener Alpen, als Vorläufer des heutigen Nationalpark Berchtesgaden
- 1913: die "Schutzaktion zur Erhaltung des Landschaftsbildes im Hönnetal"
- 1919: das Deutsche Reich verpflichtet sich in Art. 150 der Weimarer Reichsverfassung zur "Erhaltung und Pflege der Natur"
- 1935: das Reichsnaturschutzgesetz vom 28. Juni 1935 tritt in Kraft; es bildet die Grundlage für alle späteren Naturschutzgesetze in Deutschland
- 1954: das Naturschutzgesetz (Gesetz zur Erhaltung und Pflege der Heimatlichen Natur - Naturschutzgesetz) der DDR wird verabschiedet
- 1958: der Weltbund zum Schutz des Lebens (WSL) wird in Österreich gegründet
- 1961: der WWF wird in der Schweiz gegründet
- 1970: das Landeskulturgesetz vom 14. Mai 1970, das die Aufgaben und Ziele der DDR-Umweltpolitik grundsätzlich regelt, tritt in Kraft; Europäisches Naturschutzjahr; mit dem Nationalpark Bayerischer Wald entsteht der erste deutsche Nationalpark; das Bayrische Umweltministerium wird als erstes Umweltministerium im deutschsprachigen Raum eingerichtet
- 1972: der Club of Rome veröffentlicht Die Grenzen des Wachstums und erregt großes öffentliches Interesse am Naturschutz
- 1974: das Umweltbundesamt entsteht
- 1975: mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz entsteht der erste bundesweite Naturschutzverband; das internationale Ramsar-Abkommen zum Schutz der Feuchtgebiete tritt in Kraft
- 1976: das Bundesnaturschutzgesetz wird erlassen
- 1977: erste Rote Listen für Tiere und Pflanzen in der Bundesrepublik werden veröffentlicht
- 1985: Schutzgebiete nehmen ca. 1 % der Fläche der BRD ein
- 1986: das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ca. fünf Wochen nach der Reaktorkatastrophe Tschernobyl gegründet
- 1987: Verkündigung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes
- 1990: In den letzten Monaten der DDR weist die frei gewählte Volkskammer fünf großflächige Nationalparke, und mehrere Naturparke und Biosphärenreservat aus
- 1992: das Natura 2000 Netzwerk wird gegründet
- 1993: Gründung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), es geht aus der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege der ehem. BRD und den Einrichtungen des Naturschutzes der ehem. DDR hervor
- 1998: Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes
- 2002: bis heute letzte Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes
Siehe auch
- Baumschutzverordnung
- Eingriff-Ausgleich-Regelung
- Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
- Landschaftsplanung
- integriertes Küstenzonenmanagement
- Meeresschutz
- Mosaik-Zyklus-Konzept
- Naturschutzorganisation
- Neobiota (Neophyten und Neozoen)
- Prozessschutz
- Sukzession
- Wildnisentwicklungsgebiete
Literatur
Wissenschaftliche Literatur
- Arne Andersen (1986): "Heimatschutz. Naturschutzbewegung." In: F.-J. Brüggemeier/Th. Rommelspacher (Hrsg.): Besiegte Natur. Geschichte der Umwelt im 19. und 20. Jahrhundert. Beck, München, S. 143-157.
- Otti Wilmanns (1987): Naturschutz. Mitt. bad. Landesver. Naturkunde u. Naturschutz N. F. 14(2):477-481. Freiburg im Breisgau.
- Harald Plachter (1991): Naturschutz. Gustav Fischer, Stuttgart und Jena, ISBN 3-437-20456-4.
- Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hrsg.) (2003): Naturschutz und Nationalsozialismus. Campus, Frankfurt/Main, ISBN 3-593-37354-8.
- Bärbel Häcker (2004): 50 Jahre Naturschutzgeschichte in Baden-Württemberg. Zeitzeugen berichten. Ulmer, Stuttgart, ISBN 3-8001-4472-7.
- Friedemann Schmoll (2004): Erinnerung an die Natur. Die Geschichte des Naturschutzes im deutschen Kaiserreich. Campus, Frankfurt/Main, ISBN 3-593-37355-6.
- Hans Mattern (2005): Dichter der Schwäbischen Romantik als Vorläufer des Naturschutzgedankens. In: Stuttgarter Arbeiten zur Germanistik, Bd. 423. Stuttgart 2004, S. 307-317, ISBN 3-88099-428-5.
- John Alexander Williams (2005): "Protecting Nature Between Democracy and Dictatorship: The Changing Ideology of the Bourgeois Conservationist Movement, 1925-1935." In: Thomas Lekan/Thomas Zeller (Hrsg.): Germany’s Nature: New Approaches to Environmental History. Rutgers University Press, New Brunswick, S. 183-206.
- Hans Werner Frohn, Friedemann Schmoll (Hrsg.) (2006): Natur und Staat. Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906-2006. Landwirtschaftsverlag, Münster, ISBN 3-7843-3935-2.
- Reinhard Piechocki (2007): Genese der Schutzbegriffe: 3. - Naturschutz (1888). Natur und Landschaft, 82(3), S. 110–111, ISSN 0028-0615
- Oliver Kersten: Die Naturfreundebewegung in der Region Berlin-Brandenburg 1908–1989/90. Kontinuitäten und Brüche. Berlin 2007 (Zugl. Diss. Freie Universität Berlin 2004) (Naturfreunde-Verlag Freizeit und Wandern), S. 40 f., 51 f., 88 f., 131 f., 234 f.; Abb. S. 184, ISBN 978-3-925311-31-4
Populärwissenschaftliche Literatur
- Wolf-Eberhard Barth: Naturschutz: Das Machbare. Praktischer Umwelt- und Naturschutz für alle. Ein Ratgeber. Paul Parey, Hamburg 1995, ISBN 3-490-11418-3
- Johannes M. Waidfeld: Wachstum, der Irrtum; Wohlstand, eine gesellschaftliche Betrachtung. Fischer & Fischer Medien AG, Frankfurt 2005, ISBN 3-89950-076-8
Weblinks
- Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) der Schweiz
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
- Stiftung Naturschutzgeschichte - Internetangebot der Stiftung Naturschutzgeschichte
- ProNatura Schweiz
- Naturschutz in Österreich
- NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V.
Einzelnachweise
- ↑ Wilmanns, O. (1987)
- ↑ http://europa.eu.int/comm/environment/nature/natura.htm
- ↑ Klaus Pedersen: Naturschutz und Profit. Menschen zwischen Vertreibung und Naturzerstörung. Münster 2008. Einleitung
- ↑ George Wittemyer, Justin S. Brashares, et al.: Accelerated Human Population Growth at Protected Area Edges. In: Science, Vol 321, S. 123 ff, 4. Juli 2008
- ↑ http://europa.eu.int/comm/environment/nature/habdirde.htm http://europa.eu.int/
- ↑ http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1979/de_1979L0409_do_001.pdf
- ↑ Lehrstuhl für Landschaftsökologie
- ↑ http://www.uni-kassel.de/asl/studium/landschaftsarchitektur-und-landschaftsplanung.html
- ↑ Landschaftsplanung an der TU Berlin
- ↑ Leibniz Universität Hannover - Studienfach Landschaftsarchitektur und Umweltplanung
- ↑ TUD - Institut für Landschaftsarchitektur - Studiengang der Landschaftsarchitektur
- ↑ http://www.hs-anhalt.de/studium_lehre/bewerber/studienangebote/direktstudium/index.html
- ↑ [1]
- ↑ Studieninfos für die Landschaftsökologie in Oldenburg
- ↑ Studieninfos für die Landschaftsökologie in Oldenburg
- ↑ Institut für Landschaftsökologie: Studiengang
- ↑ FHW UMIB index
- ↑ Philipps-Universität Marburg. Fb. 17. Biologie.
- ↑ Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie
- ↑ http://www.mpa.uni-klu.ac.at
- ↑ H. Klose (1939): Ernst Rudorffs Heimatland unter Landschaftsschutz. Naturschutz, 20, S. 121.
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