- Klostergesetz
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Als Klostergesetz wurde das preußische Gesetz zur Auflösung der geistlichen Orden bezeichnet. Es wurde im Juni 1875 im preußischen Amtsblatt veröffentlicht und war Teil des Kulturkampfs. Es wurde am 31. Mai 1875 vollzogen und am 3. Juni 1875 verkündet.
Inhalt
Das Gesetz sah vor, dass geistliche Orden der katholischen Kirche sowie ordensähnliche Kongregationen vom preußischen Staatsgebiet ausgeschlossen wurden. Die Errichtung neuer Niederlassungen wurde untersagt und die Aufnahme neuer Mitglieder war ab dem Tag der Verkündung des Gesetzes (3. Juni 1875) untersagt. Bestehende Niederlassungen sollten in einer Frist von sechs Monaten aufgelöst werden.
Eine Ausnahme war für die Orden vorgesehen, die sich ausschließlich der Krankenpflege widmeten. Sie konnten fortbestehen, allerdings war ihre Aufhebung jederzeit durch eine königliche Verordnung möglich.
Mit dem Gesetz vom 29. April 1887 wurden alle Orden außer dem Jesuitenorden wieder zugelassen. [1]
Einzelnachweise
- ↑ Otto Büsch,Wolfgang Neugebauer, Handbuch der preussischen Geschichte, Band 3: Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert, Berlin 2000, S. 105
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