Gestaltungsfreiheit

Gestaltungsfreiheit

Gestaltungsfreiheit steht für:

  • allgemein die Möglichkeit der freien Gestaltung, siehe Freiheit
  • die Möglichkeit der Planung und Gestaltung des eigenen Lebens, siehe Autonomie
  • die Möglichkeit der Selbstbestimmung über die eigene Verwendung der Zeit, siehe Zeitsouveränität
  • Einfluss oder Gestaltungsmacht innerhalb sozialer Konstellationen, siehe Macht
  • in der Verwaltung, Ermessenssfreiheit oder Planungsermessen, siehe Ermessen
  • rechtlich die Freiheit der Gestaltung von Verträgen, siehe Vertragsfreiheit

Siehe auch:

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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