- Gewerbesteuerkraft
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Die Gewerbesteuerkraft ist ein Begriff aus der Finanzpolitik. Sie dient dazu Gemeinden mit unterschiedlichem Hebesatz und unterschiedlicher Bevölkerungszahl bezüglich ihrer Gewerbesteuer vergleichbar zumachen.
Inhaltsverzeichnis
Berechnung
Ermittelt wird die absolute Gewerbesteuerkraft, indem das Gewerbesteueraufkommen einer Gemeinde durch den tatsächlichen Hebesatz geteilt und mit einem normierten Hebesatz multipliziert. Dieser normierte Hebesatz ist meist der durchschnittliche Hebesatz des Bundeslandes. Bei Vergleichen über mehrere Bundesländer wird häufig ein normierter Satz von 250 % gewählt. Natürlich kann auch ein normierter Steuersatz von 100% angesetzt werden.
Um Kommunen unterschiedlicher Größe vergleichbar zumachen, wird die absolute Gewerbesteuerkraft durch die Einwohnerzahl geteilt. Dadurch wird eine Aussage relativ zu den Einwohnern möglich.Beispiel
- Als Beispiel dienen hier die Werte von Köln und Stuttgart aus dem Jahre 2009:
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Köln Stuttgart Gewerbesteueraufkommen 2009 783.188 T€ 679.871 T€ tatsächlicher Hebesatz 2009 450% 420% normierter Hebesatz 250% 250% absolute Gewerbesteuerkraft 435.104 T€ 404.685 T€ Einwohnerzahl 1.019.328 592.915 relative Gewerbesteuerkraft 427 €/Ew. 683 €/Ew.
- Köln hat auf den ersten Blick ein um 15% höheres Gewerbesteueraufkommen als Stuttgart. Nach der Bereinigung um die unterschiedlichen Hebesätze, der Normierung, liegt die absolute Steuerkraft nun nur noch 7% höher als die Stuttgarter. Bezieht man jedoch die Werte auf die Einwohnerzahl, so wird deutlich, dass die relative Gewerbesteuerkraft Kölns 37% unter dem Stuttgarter Wert liegt.
Statistik
Der Bundesdurchschnitt der relativen Gewerbesteuerkraft bei einem normierten Hebesatz von 250% lag 2009 bei 255 €/Ew. Für die einzelnen Bundesländer stellt sich die situation wie folgt dar.
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Bundesland Gewerbesteueraufkommen € / Ew. Gewerbesteuerkraft € / Ew. bei Hebesatz 250% gewogener Durchschnittshebesatz Hamburg 883 470 470% Hessen 522 338 386% Bayern 454 312 364% Baden-Württemberg 436 302 360% Bremen 514 296 434% Nordrhein-Westfalen 449 259 434% Schleswig-Holstein 304 225 337% Niedersachsen 332 222 374% Saarland 349 213 409% Rheinland-Pfalz 307 209 367% Brandenburg 250 195 321% Berlin 280 171 410% Sachsen-Anhalt 215 155 348% Sachsen 251 153 411% Thüringen 201 148 341% Mecklenburg-Vorpommern 175 127 344%
Literatur
- Zeitschrift für Kommunalfinanzen, Nr. 10/2010, S. 231ff.
Weblinks
Kategorien:- Kommunales Wirtschaftsrecht (Deutschland)
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