Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung

Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung

Die Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung (kurz GoPB) sind Richtlinien des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU), wie ein Beratungsauftrag zur Unterstützung eines Auftraggebers bei dessen Suche nach einer Fach- und Führungskraft (Personalberatung) in geeigneter Weise erfüllt werden soll.

Inhaltsverzeichnis

Inhalte

Die GoPB beschreiben den Beratungsprozess von Beginn der vertraglichen Vereinbarung bis zum Ende der Zusammenarbeit zwischen Personalberater und Auftraggeber. Im Einzelnen werden u. a. Empfehlungen für das Erstgespräch mit dem Klienten und dem grundsätzlichen vertraglichen Rahmen, die Vorbereitung und Durchführung des Such- und Auswahlprozesses, die Bewertung von Kandidatenunterlagen, das Fachinterview mit geeigneten Kandidaten, die Referenzüberprüfung sowie für die nachvertraglichen Regelungen ausgesprochen. Auf die juristischen Pflichten aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und der Regelungen zur sogenannten Direktansprache am Arbeitsplatz werden besonders hingewiesen. Aufgrund ihrer Beurteilungs- und Bewertungskriterien können die GoPB daher als fundierte Entscheidungshilfe für Klienten und Kandidaten dienen.

Rechtliche Bedeutung

Ähnlich der Empfehlungen anderer Berufs- und Wirtschaftsverbände oder auch der DIN-Normen handelt es sich bei den GoPB primär um „private Regelwerke mit Empfehlungscharakter“. Sie sind daher nicht bindend, können aber im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen einen Maßstab für einwandfreies Vorgehen – im Sinne einer anerkannten Regel des Berufsstandes – sein.[1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BGH v. 14. Juni 2007, Az. VII ZR 45/06, NJW 2007, 2983, RdNr. 37 m.w.

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