- Richtlinie
-
Eine Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter, sie ist aber kein förmliches Gesetz. Der Begriff wird mehrdeutig verwendet. Es gibt einerseits technische Richtlinien, die von einer Organisation ausgegeben werden und einen Standard vorgeben, der den Stand der Technik widerspiegelt. Im Gegensatz hierzu werden rechtliche Richtlinien von einem dazu formellgesetzlich ermächtigten Gremium beschlossen. In beiden Fällen haben Richtlinien einen bestimmten Geltungsbereich, der je nach dem Anwendungsfall z. B. arbeitsrechtlich auch sanktionierbar ist.
Inhaltsverzeichnis
Abgrenzung
Der Begriff der Leitlinie, siehe z.B. Leitlinien in der Medizin, ist schwächer und spiegelt allgemein akzeptierte Standards wider.
Beispiele
- Im innerstaatlichen deutschen Recht wird der Begriff der Richtlinie etwa im Sinne einer Verwaltungsvorschrift verwendet.
- In der gesetzlichen Krankenversicherung beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss Richtlinien, z. B. die Arzneimittel-Richtlinie.
- EU-Richtlinien im Recht der Europäischen Union im Sinne einer inhaltlichen Vorgabe, die die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels verpflichtet. Sie gelten in der Regel nicht unmittelbar, sondern richten sich als Arbeitsaufträge an die nationalen Gesetzgeber der EU, die aufgefordert sind, entsprechendes richtliniengemäßes nationales Recht zu schaffen. Erst dieses gilt dann unmittelbar. Sie können aber auch, ganz oder teilweise, unmittelbar gelten, wenn es der nationale Gesetzgeber versäumt hat, eine EU-Richtlinie bis zu einem in der Richtlinie vorgegebenen Termin in nationales Recht umzusetzen.
- VDI-Richtlinien: technisches Regelwerk mit 1700 gültigen VDI-Richtlinien.
Literatur
- Karsten Fehn, Sinan Selen: Rechtshandbuch für Feuerwehr und Rettungsdienst. Stumpf & Kossendey , Wien September 2003, ISBN 3-932-750-73-X
- Hans-Peter Duric, Richtlinien für die Verwaltungsführung im Bunde. In: Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 1976, 267 ff
- Hans-Peter Duric, Rahmenrichtlinien für die Personalentwicklung in der Bundesfinanzverwaltung. In: Recht im Amt 5/1998, 221 ff
Siehe auch
Wikimedia Foundation.