- Deutsches Institut für Normung
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Das Deutsche Institut für Normung e. V. (kurz DIN) ist die bedeutendste nationale Normungsorganisation in der Bundesrepublik Deutschland.
Diese Organisation wurde am 22. Dezember 1917 unter dem Namen „Normenausschuß der deutschen Industrie“ gegründet. Eine erste Umbenennung erfolgte 1926 zu „Deutscher Normenausschuß“, um auszudrücken, dass sich das Arbeitsgebiet nicht mehr auf die Industrie beschränkte. Der heutige Name wurde 1975 im Zusammenhang mit dem zwischen der Organisation und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Normenvertrag gewählt. Die unter der Leitung von Arbeitsausschüssen dieser Normungsorganisation erarbeiteten Standards werden als DIN-Normen bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Das Deutsche Institut für Normung ist ein eingetragener Verein, wird privatwirtschaftlich getragen und bei seinen europäischen und internationalen Normungsaktivitäten von der Bundesrepublik Deutschland als einzige nationale Normungsorganisation unterstützt. Es bietet den sogenannten „interessierten Kreisen“ (Hersteller, Handel, Industrie, Wissenschaft, Verbraucher, Prüfinstitute und Behörden) ein Forum, im Konsensverfahren Normen zu erarbeiten.
Die Grundprinzipien der Arbeit des DIN sind in DIN 820 festgeschrieben:
- Freiwilligkeit
- Öffentlichkeit
- Sachbezogenheit
- Beteiligung aller interessierten Kreise
- Orientierung am Gemeinwohl
- Internationalität
- Transparenz
- Konsens
- Kartellrechtliche Unbedenklichkeit
- Einheitlichkeit
- Widerspruchsfreiheit
- Anwenderfreundlichkeit
- Stand der Wissenschaft und Technik
- Wirtschaftlichkeit
- Marktorientierung
- Nutzen für die Allgemeinheit
Die DIN-Normen dienen der Rationalisierung, Verständigung, Sicherung von Gebrauchstauglichkeit, Qualitätssicherung, Kompatibilität, Austauschbarkeit, Gesundheit, Sicherheit, dem Verbraucherschutz und dem Umweltschutz. Bei ihrer Erstellung wird angestrebt, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt wird.
Die elektrotechnischen Themen werden von DIN und dem deutschen Verband der Elektrotechnik (VDE) gemeinsam in der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE bearbeitet.
Das DIN arbeitet in den internationalen und europäischen Normengremien ISO und CEN und in den elektrotechnischen Organisationen IEC und CENELEC mit, um die deutschen Interessen zu vertreten und den internationalen freien Warenverkehr zu fördern. Es organisiert die Eingliederung internationaler Normen in das deutsche Normenwerk.
Die DIN-Normen werden über den Beuth-Verlag, einem Tochterunternehmen der DIN-Gruppe, in Papierform und als Download kostenpflichtig vertrieben. Der Verlag vertreibt auch Normdokumente anderer und ausländischer Normungsstellen.
In der Schweiz leistet die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) und in Österreich das Austrian Standards Institute ÖNORM vergleichbare Arbeit.
Organisation und Arbeitsweise
Das DIN ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder juristische Personen sind. Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium, das aus Vertretern aller beteiligten interessierten Kreise (sämtliche Wirtschaftssektoren, die Verbraucher, die Wissenschaft und der Staat) besteht. Präsident seit 2009 ist Prof. Dr. Klaus Homann.
Das DIN wird von einer Geschäftsleitung geführt, welcher der Direktor vorsteht. Der Direktor ist auch Mitglied des Präsidiums.
Die fest angestellten Mitarbeiter des DIN sorgen als Sekretäre dafür, dass die Grundprinzipien des DIN eingehalten werden, das zum Beispiel kein interessierter Kreis unberücksichtigt bleibt. Sie organisieren die Arbeit in den Gremien (auch in internationalen), stellen das Arbeitsprogramm und den Haushaltsplan der Normenausschüsse auf und stimmen beides mit dem Lenkungsgremium ab, das aus Vertretern der interessierten Kreise besteht. Das DIN stellt die elektronische Infrastruktur für die Normenentwicklung zur Verfügung.
Die ergebnisorientierten Aktivitäten (zum Beispiel der Vertrieb der Norm-Dokumente durch den Beuth-Verlag) erfolgen in GmbHs als Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Sie tragen zur Kostendeckung der gemeinnützigen Normungsaktivitäten bei.
Normenausschüsse
Die fachliche Arbeit der Normung wird in Arbeitsausschüssen beziehungsweise Komitees durchgeführt. Für eine bestimmte Normungsaufgabe ist jeweils nur ein Arbeitsausschuss beziehungsweise ein Technisches Komitee zuständig. Diese Ausschüsse bzw. Komitees vertreten ihre Aufgabe zugleich in den regionalen und internationalen Normungsorganisationen. Im Regelfall sind mehrere Arbeitsausschüsse zu einem Normenausschuss im DIN zusammengefasst. Zurzeit (2011) gibt es 71 Normenausschüsse.
Liste von Normenausschüssen (Auswahl)
- Normenausschuss Bibliotheks- und Dokumentationswesen
- Normenausschuss Maschinenbau
- Normenausschuss Materialprüfung
- Normenausschuss Schweißtechnik
- Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film
- Normenausschuss Bauwesen
- Normenausschuss Feuerwehrwesen
- Normenausschuss Feinmechanik und Optik
- Normenausschuss Automobiltechnik
- Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen
- Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät
- Normenausschuss Dienstleistungen
- Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik
- Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung
- Normenausschuss Kommunale Technik
Finanzierung
Das Budget des DIN und damit die Finanzierung der Normungsarbeit wird aus drei Quellen gespeist:
- Eigene wirtschaftliche Aktivitäten – den größten Anteil, ca. 66 % am Gesamthaushalt, erwirtschaftet das DIN mit seinen Tochtergesellschaften. Hierzu zählen die Erlöse aus dem Verkauf der Normen und Norm-Entwürfe, weitere Verlagsaktivitäten, Einnahmen aus Dienstleistungen sowie Beteiligungserträge.
- Direkte finanzielle Beiträge der Wirtschaft bestehen aus Mitgliedsbeiträgen und Förderbeiträgen, die ein praxisnahes Steuerungsinstrument für die Normungsarbeit darstellen.
- Beiträge der öffentlichen Hand werden im Interesse der allgemeinen Gewerbeförderung, der Förderung des Wettbewerbs und im Interesse der öffentlichen Ordnung (Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, etc.) geleistet. Diese Mittel sind zweckgebunden zur Durchführung bestimmter Normungsvorhaben im öffentlichen Interesse.
Geschichte
Die Vorarbeiten zur Rationalisierung der Rüstungsproduktion im Januar 1917 führten zu der Erkenntnis, dass ganz Deutschland zu einer Produktionsgemeinschaft für einen Abnehmer, die Streitkräfte, werden musste, und dass hierfür grundlegende Normen, insbesondere zur Zusammenarbeit im Maschinenbauwesen, notwendig waren. Die zur folgenden Gründung des DIN führende Initiative ging deshalb vom „Königlichen Fabrikationsbüro für Artillerie (Fabo-A)“ in Berlin aus.
Das DIN im Deutschen Reich wurde am 22. Dezember 1917 als „Normenausschuß der deutschen Industrie“ (NADI) gegründet. Die Arbeitsergebnisse des NADI waren die „Deutschen Industrie-Normen“ (zuerst als „DI-Norm,“ aber bald als „DIN“ abgekürzt). Die erste Norm (DI-Norm 1 Kegelstifte) erschien im März 1918. Seit 1920 ist das DIN ein eingetragener Verein und 1922 wurde die für den Verbraucher wohl bekannteste Norm DIN 476 Papierformate (zum Beispiel DIN A 4) veröffentlicht. Im deutschen Alltag vertraut ist ebenfalls die Normschrift auf den Verkehrsschildern DIN 1451, die als Schrift umgangssprachlich kurz die DIN genannt wird.
1926 wurde das DIN von „Normenausschuß der deutschen Industrie“ in „Deutscher Normenausschuß“ (DNA) umbenannt, denn bereits in den 1920er-Jahren hatte die Normung im Reich das engere Gebiet der Industrie überschritten. Aus demselben Grund versuchte der DNA, die Abkürzung „DIN“ mit „Das Ist Norm“ zu belegen, um „Deutsche Industrie-Norm“ abzulösen. Allerdings konnte sich dieser Begriff in der Öffentlichkeit nicht durchsetzen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg genehmigte der Alliierte Kontrollrat 1946 dem DIN die Wiederaufnahme seiner Tätigkeit. Das DIN wurde 1951 Mitglied in der Internationalen Organisation für Standardisierungen (ISO) mit dem Anspruch, den deutschen Sprachraum zu vertreten.
Im Mai 1975 (kurz vor Schließen des Normenvertrages, siehe unten) änderten sich der Name der Organisation und der ihrer Arbeitsergebnisse erneut. Seitdem heißt die Organisation „DIN Deutsches Institut für Normung e. V.“, und die Arbeitsergebnisse sind die „Deutschen Normen“ oder „DIN-Normen“.
Am 5. Juni 1975 unterzeichneten das Deutsches Institut für Normung e. V. und die Bundesrepublik Deutschland den Normenvertrag[1] Dadurch wurde dem DIN eine erhebliche öffentliche Anerkennung zuteil, denn die Bundesrepublik verpflichtete sich, sich bei einschlägigen Fragen und Aufgaben, die vom Staat gestellt werden, ausschließlich an ihn zu wenden. Ebenso ausschließlich empfiehlt die Bundesrepublik für internationale Normungsarbeit nur das DIN. Im Gegenzug machte das DIN seine bisher nach innen geltenden Grundprinzipien (DIN 820) öffentlich verbindlich und verpflichtete sich, vom Staat angeregte Normierungsaufgaben nicht nur aufzugreifen, sondern sie bevorzugt zu behandeln. Infolge des mit dem Vertrag eingebrachten öffentlichen Interesse entstanden beim DIN die Kommissionen für Sicherheitstechnik und für Umweltschutz und der Verbraucherrat. Entgegen einer verbreiteten Auffassung, blieb DIN eine unabhängige nicht-staatliche Organisation. Die Bundesrepublik hat kein Weisungsrecht zur Arbeit des DIN erhalten, hat aber auch keinen Teil ihrer eigenen Hoheit an das DIN abgegeben.
Das Gegenstück zur DIN-Norm war in der DDR die TGL, die anfänglich weitgehend auf den DIN-Normen beruhte, später verstärkt RGW-Standards berücksichtigte. Die ost-/westdeutsche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Normung ließ stark nach, nachdem die DDR-Regierung die DIN-Geschäftsstellen in Ost-Berlin, Jena und Ilmenau 1961 geschlossen hatte. Seit der 1990 erfolgten Auflösung des Amtes für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung (ASMW) der DDR ist das DIN wieder für die Normungsarbeit in ganz Deutschland zuständig.
Heute ist die Normungsarbeit zunehmend europäisch und international geprägt: Nur noch 15 % aller Normungsprojekte sind rein nationaler Natur. Das DIN führte im Jahr 2010 19 % aller Sekretariate in ISO- und 30 % aller Sekretariate in CEN-Arbeitsgremien.
2007 ist DIN durch kontroverse Entscheidungen für das groß geschriebene ß (Versal-ß)[2] sowie für den von Microsoft eingeführten Dokumentenstandard Office Open XML[3] aufgefallen.
Normen in der Rechtsordnung
DIN-Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten und sind daher im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. Grundsätzlich haben DIN-Normen den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung steht jedem frei, d. h., man kann sie anwenden, muss es aber nicht. Verbindlich werden Normen dann, wenn in privaten Verträgen oder in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen wird und dort deren Anwendung festgelegt wird. Weil Normen eindeutige Aussagen sind, lassen sich durch ihre einzelvertraglich vereinbarte Verbindlichkeit Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Die Bezugnahme in Gesetzen und Verordnungen entlastet den Staat und die Bürger von rechtlichen Detailregelungen.
Auch in den Fällen, in denen DIN-Normen von Vertragsparteien nicht zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, dienen sie im Streitfall wegen Sachmängeln (Kauf- und Werkvertragsrecht) als Entscheidungshilfe. Hierbei besteht grundsätzlich die Vermutung, dass die DIN-Normen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Eine solche Vermutung kann dennoch erschüttert oder widerlegt werden, etwa wenn erst ein unfertiger Normentwurf besteht oder durch ein Sachverständigengutachten.[4]
Urheberrecht
DIN-Normen sind schöpferische Leistungen und genießen als Sprachwerke den Schutz durch das Urheberrechtsgesetz. Dieser Grundsatz wurde auch vom Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. DIN-Normen dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. als Nutzungsrechtsinhaber vervielfältigt und verbreitet oder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Schranken des Urheberrechts gelten aber auch für die Normen. So dürfen z. B. einzelne Norm-Blätter für private Zwecke auf Papier kopiert werden (§ 53 UrhG).
Kein Urheberrecht für vom Gesetzgeber abgedruckte Normen (Amtliche Werke)
Für amtlich in Bezug genommene und in Gesetzen abgedruckte technische Regeln gilt folgende Ausnahme (§ 5 Abs. 3 UrhG):
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, dass die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.
(3) Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. In diesem Fall ist der Urheber verpflichtet, jedem Verleger zu angemessenen Bedingungen ein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einzuräumen. Ist ein Dritter Inhaber des ausschließlichen Rechts zur Vervielfältigung und Verbreitung, so ist dieser zur Einräumung des Nutzungsrechts nach Satz 2 verpflichtet.Die Initiative gegen die Direktgeltung privater Normen im Bauwesen hat im Jahr 2003 vergeblich versucht, die Einfügung des Absatzes (3) zu verhindern. Kritisiert wurde, dass vom Staat für verbindlich erklärte Normen nicht gemeinfrei sind (außer sie sind als Volltext in einer amtlichen Bekanntmachung enthalten), also gekauft werden müssen.
Waldemar-Hellmich-Kreis
Der Waldemar-Hellmich-Kreis ist der Ehrensenat des Deutschen Instituts für Normung (DIN). Anlässlich seines 40-jährigen Bestehens hat das DIN 1957 zur Erinnerung an seinen Begründer Waldemar Hellmich und zur Ehrung von Persönlichkeiten, die sich in ihrer beruflichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Normung verdient gemacht haben, den Waldemar-Hellmich-Kreis gegründet. Er soll die Tradition des DIN pflegen und durch Empfehlungen zur lebendigen Weiterentwicklung der Normungsarbeit beitragen. Die Mitglieder des Kreises werden vom Präsidium des DIN berufen. Als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Waldemar-Hellmich-Kreis dient eine Anstecknadel, die die Papierformate darstellt. Die Mitgliederzahl des Kreises wird auf 50 beschränkt.[5]
Siehe auch
- Liste der DIN-Normen
- Liste von Normierungsorganisationen
- Das DIN ist Mitglied im Netzwerk Europäische Bewegung
- DQS, Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen, eine Beteiligungsgesellschaft des DIN
Literatur
- Berichtsband: 75 Jahre DIN 1917 bis 1992, Hrsg.: DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Beuth Verlag, 1993.
- Gesamtwirtschaftlicher Nutzen der Normung, Hrsg.: DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Beuth Verlag, 2000.
- Grundlagen der Normungsarbeit des DIN, Hrsg.: DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Beuth Verlag, 2001.
- Torsten Bahke, Ulrich Blum, Gisela Eickhoff (Hrsg.): Normen und Wettbewerb, Beuth Verlag, 2002.
- Josef Falke: Rechtliche Aspekte der technischen Normung in der Bundesrepublik Deutschland, Hrsg.: Zentrum für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen, Bremen 1999.
- Rudolf Muschalla: Zur Vorgeschichte der technischen Normung, Hrsg.: DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Beuth Verlag, 1992.
Weblinks
Wiktionary: DIN – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- www.din.de – Offizielle Website
- Literatur von Deutsches Institut für Normung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Focus-Reportage: Die Norm regiert die Welt
Einzelnachweise
- ↑ DIN: Kolloquium 30 Jahre Partnerschaft DIN - Bundesrepublik, mehrere einschlägige Vorträge
- ↑ heise online – ISO-Arbeitsgruppe schlägt Unicode mit "ß" als Großbuchstaben vor
- ↑ heise open – DIN sagt „Ja“ zu Microsofts Dokumentenformat OpenXML
- ↑ Vgl. BGHZ 139, 16 Online-Version
- ↑ Waldemar-Hellmich-Kreis beim Deutschen Institut für Normung
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