- Good faith
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Im angelsächsischen Recht handelt es sich bei good faith um eine abstrakte und umfassende Bezeichnung für einen aufrichtigen Glauben oder ein aufrichtiges Motiv, sich im Rechtsleben ohne Bosheit oder Betrugsabsichten zu verhalten. Es ist ein moralischer Zustand der Aufrichtigkeit, der Überzeugung von der Wahrheit einer Aussage oder Meinung oder der Richtigkeit eines Verhaltens. Dieses Konzept steht insbesondere bei Gerechtigkeitsfragen und im Handelsrecht im Vordergrund. So wird etwa der Erwerber von Vermögensgegenständen vom einheitlichen Handelsgesetz (Uniform Commercial Code) geschützt, das von allen US-Bundesstaaten übernommen wurde. Nach den Vorschriften in 1-201(9) und 2-403 etwa kann ein Kaufmann Eigentum an Vermögensgegenständen erwerben, die von einem Nichteigentümer stammen, sofern der Erwerber seinen guten Glauben bei der Durchführung des Geschäfts nachweisen kann und vernünftige kaufmännische Standards des fairen Handels benutzt hat. Ungewöhnliche oder verdächtige Umstände zerstören den guten Glauben. Bei Nichtkaufleuten wird der gute Glaube als die „bona fide-Käufer-Doktrin“ bezeichnet und führt zu ähnlichem Rechtsschutz[1].
Einzelnachweise
Kategorien:- Recht (England und Wales)
- Law of contract (Vereinigte Staaten)
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