- Common Law
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Das Common Law ist ein in vielen englischsprachigen Ländern vorherrschender Rechtskreis, der sich nicht auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit – sogenannte Präzedenzfälle – stützt (Fallrecht) und auch durch richterliche Auslegung weitergebildet wird (Richterrecht). In dieser Bedeutung bildet es den Gegensatz zum sogenannten Civil Law der kontinentaleuropäischen Länder, das auf von den jeweiligen Gesetzgebern kodifzierten Gesetzen basiert und in dem das Richterrecht eine untergeordnete Rolle spielt.
Innerhalb des angloamerikanischen Rechtes wird common law zum einen als Gegensatz zum statutory law benutzt, d.h. den vom Parlament erlassenen, kodifizierten Gesetzen. Zum anderen bezeichnet es innerhalb dieser zweiten Bedeutung den Gegensatz zu equity, d.h. Regeln zur Ergänzung des Common Law zum Ausgleich von Härten, die dieses bei konsequenter Auslegung verursachen würde, nach richterlichem Ermessen (vergleichbar mit dem Begriff der Billigkeit).
Inhaltsverzeichnis
Abgrenzung
Die Bezeichnung Common Law hat ihren Ursprung in dem französisch geprägten Begriff 'comune ley' (lateinisch communis lex). Damit war, in Abgrenzung zu den bis ins hohe Mittelalter existierenden unterschiedlichen Rechten der einzelnen germanischen Stämme (Angeln, Sachsen, Jüten usw.), das englische, auf ungeschriebenen Gewohnheiten beruhende, durch richterliche Entscheidungen fortgebildete gemeine Recht gemeint. Der Begriff des Common Law wird dabei in der Literatur heute in zweierlei Weise definiert: Unter dem heute vorherrschenden, weiten Begriff des Common Law wird das gesamte englische Recht einschließlich der Equity und auch des Statute Law verstanden und zwar in Abgrenzung zum Begriff des Civil Law, der das kontinentaleuropäische Recht kennzeichnet. Der andere, enger verstandene Begriff des Common Law kennzeichnet als Gegenbegriff zur Equity das gemeine Recht, welches von reisenden Richtern („itinerant justices“ oder „justices in eyre“) des königlichen Gerichts zu Westminster gebildet wurde.
Geschichte des englischen Rechts
Literatur
- Geoffrey Samuel: Common law. In: Jan M. Smits (Hrsg.): Elgar Encyclopedia of Comparative Law. Edward Elgar, Cheltenham/Northampton, M.A. 2006, ISBN 978-1845420130, S. 145–160.
- Marc Gerding: Trial by Jury. Die Bewährung des englischen und des US-amerikanischen Jury-Systems. Eine Idee im verfassungsrechtlichen und gesellschaftlichen Wandel. Julius Jonscher Verlag, Osnabrück 2007, ISBN 978-3-9811399-0-7 (Zugleich: Trier, Univ., Diss., 2006).
Weblinks
- The Common Law
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- Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung und die Europäisierung des Privatrechts
- Peter Messitte, « Examen comparatif du droit coutumier et du système juridique romano-germanique » in Revue électronique du Department of Justice, États-Unis d'Amérique, 1999.
- Les systèmes juridiques dans le monde (provenant du site Web de la faculté de droit de l'Université d'Ottawa)
Einzelnachweise
Kategorien:- Rechtsvergleichung
- Recht (England und Wales)
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