Graumarktware

Graumarktware

Unter Graumarktware versteht man Waren, die aus Quellen außerhalb der offiziellen Distributionswege bezogen werden.

Inhaltsverzeichnis

Definition

Der Begriff „Graumarktware“ wird meistens im Bereich technischer Geräte oder aber auch in der Parfümerie- und Kosmetikbranche verwendet. Bei Graumarktware handelt es sich nicht um Fälschungen, sondern in vielen Fällen um Re-Importe. Graumarktware kann auch Ware sein, die durch einen offiziell autorisierten Händler gekauft wurde und dann an nicht autorisierter Stelle angeboten wird.

Entstehung

Ein offizieller Lieferant ist beispielsweise der Hersteller oder Distributor, der den Vertrieb in einem bestimmten Land übernimmt. Diese Lieferanten beliefern die von ihnen autorisierten Händler. Ein nicht autorisierter Händler gilt somit aus Graumarkthändler, der Graumarktware verkauft.

Beispiel Kosmetik etc.

Im Bereich der exklusiven/hochwertigen Parfümeriekosmetik und Marken- und Luxusparfümerie ist der Handel in den allermeisten Fällen durch Depotverträge mit autorisierten Händlerdepots geregelt. Ein Depotvertrag zwischen Hersteller oder Lieferant ist Grundlage für die Belieferung eines Händlers. Solche Depotverträge werden (mit Ausnahme des Versandhandels, inkl. Onlineversand) geschäftsbezogen (also für bestimmte, vertraglich geregelte Standorte) abgeschlossen. Ware, die außerhalb dieser offiziellen Lieferwege zum Kauf angeboten wird, fällt somit in den Bereich der Graumarktware. Gerade im Parfümeriebereich sind die Hersteller und Lieferanten stark daran interessiert ihre Distribution „sauber“ zu halten. Damit soll ein Verkaufsumfeld gewährleistet werden, dass der Wertigkeit der Luxusartikel und dem Beratungsbedarf beim Kauf gerecht wird.

Status

Im Unterschied zu Schwarzmarktware ist Graumarktware ist aus Sicht des Endkunden legal erworbene Ware. Sie hat aber insofern einen halblegalen Status, da dem Erwerb von Graumarktware in aller Regel ein Vertragsbruch zwischen Lieferant und Händler vorangeht, der Ware in nicht „handelsüblichen“ Mengen zum Weiterverkauf an anderer Stelle abgegeben hat. Bei dieser Vorgehensweise liegt ein Verstoß gegen die vertraglichen „Depotbedingungen“ vor.

Folgen

Um beim Auftauchen von Graumarktware die Herkunft lokalisieren zu können, ist hochwertige Ware herstellerseitig häufig codiert. Für autorisierte Händler, die Ware in den Graumarkt verschieben, hat das Auftauchen größerer Warenmengen in Graumarktkanälen, eine Abmahnung oder Kündigung des Depotvertrag zur Folge. Sie verlieren damit das Recht, Ware des Lieferanten zu verkaufen und werden nicht mehr beliefert.

Endkunden, die Graumarktware beziehen, haben mit Einschränkungen bei der Rückgabe und der Gewährleistung zu rechnen. Auch die Gefahr einen veralteten Artikel zu bekommen besteht in erhöhtem Maße beim Bezug aus Graumarktkanälen. Verkaufsstellen, die Graumarktware anbieten, müssen damit rechnen, ins Visier der Rechtsabteilungen der offiziellen Lieferanten zu geraten, die Abmahnungen für unzulässige werbliche Verwendung der Produktabbildungen oder (geschützten) Markenlogos veranlassen können.

Quellen


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