- Grünstromprivileg
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Der Begriff Grünstromprivileg bezeichnet umgangssprachlich die gesetzliche Regelung zur Befreiung derjenigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage, welche mindestens 50 % Strom aus EEG-Anlagen beziehen.
Nach § 37 Abs. 1 Satz 2 EEG[1] (Stand 11. August 2010) sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (Stromhändler) von einer Zahlung der EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber befreit, wenn sie, bezogen auf die gesamte von ihnen gelieferte Strommenge, mindestens 50 % Strom aus EEG-Anlagen im Sinne der §§ 23 bis 33 EEG an Letztverbraucher liefern.
Der EEG-Strom der EEG-Anlagenbetreiber wird dabei direkt an den betreffenden Händler verkauft (Direktvermarktung) und der Anlagenbetreiber verzichtet auf den Bezug der ihm garantierten Vergütung.
Durch die Befreiung von der EEG-Umlage entsteht im Kalenderjahr 2011 ein Kostenvorteil von 3,530 Cent/kWh[2] netto gegenüber Konkurrenten, die die EEG-Umlage entrichten müssen."Das Grünstromprivileg ist bislang die wesentliche wirtschaftliche Motivation für die Direktvermarktung von EEG-Strom nach § 17 EEG. Während es unter dem EEG 2004 faktisch noch keine Rolle gespielt hat, wächst seit Inkrafttreten des EEG 2009 die Bedeutung des Grünstromprivilegs. So überstieg nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die durch das Grünstromprivileg von der EEG-Umlage befreite Strommenge nach etwa 0,4 TWh in 2009 im Jahr 2010 erstmals eine Größenordnung von 1 TWh."[3]
Das Grünstromprivileg wird voraussichtlich zum 1. Januar 2012 im Zusammenhang mit der dort geplanten EEG-Novelle angepasst. Ursprünglich war von der Bundesregierung erwogen worden, den wirtschaftlichen Vorteil des Grünstromprivilegs bereits zum 1. Juli 2011 auf 2 ct/kWh zu begrenzen.[4]
Einzelnachweise
- ↑ EEG-Gesetzestext, abgerufen am 31. Januar 2011
- ↑ Amprion GmbH, abgerufen am 31. Januar 2011
- ↑ BMU, "Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht)", Entwurf mit Stand 3. Mai 2011
- ↑ Pressemitteilung "Brüderle begrüßt Neuerungen zum Einspeisemanagement und Vertrauensschutz beim Grünstromprivileg " des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom 2. Februar 2011, zuletzt abgerufen am 22. März 2011
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