- Hostsharing
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Hostsharing eG Rechtsform Genossenschaft Gründung 6. Dezember 2000 Sitz Hamburg Leitung Michael Hierweck, Uwe Müller Website www.hostsharing.net Die Hostsharing eG ist der einzige deutsche Webhoster, der als Genossenschaft organisiert ist. Mitglied kann jede (auch juristische) Person werden. Hostsharing wurde am 6. Dezember 2000 gegründet und hat sich besonders der Nutzung und Unterstützung von Debian Linux und von Open-Source Software verschrieben und bietet Webhosting auf dezidierten und shared Webservern mit besonders hohem Qualitätsanspruch. Die Server werden von einem Teil der Mitglieder der Genossenschaft selbst verwaltet. Da neben dem Genossenschaftsanteil ein monatlicher Mitgliedsbeitrag erhoben wird, ist bereits ein kleines Webspace-Paket bei Hostsharing nicht mehr dem Billig-Hosting zuzurechnen. Viele Mitglieder von Hostsharing vermieten Webspace als Reseller weiter.
Bei Hostsharing wird auf die aktive Teilnahme und Mitentwicklung des Angebotes durch die Mitglieder gesetzt. Das Wachstum der Genossenschaft verläuft seit dem Jahr 2000 stetig, inzwischen (Stand 2009) ist die Genossenschaft auf etwa 200 Mitglieder angewachsen, die gemeinsam etwa 5000 Domains hosten.
Inhaltsverzeichnis
Historie, Gründungsgeschichte und Konzepte
Die Hostsharing eG verfügt über eine bemerkenswerte Gründungsgeschichte.
Während in der Frühzeit des Internets die Nutzer auch gleichzeitig die Macher des Internets waren, wandelte sich dieses ab etwa Mitte der 90er Jahre in Richtung zunehmender Kommerzialisierung. Eine Folge war, dass Nutzer und Macher divergierten. Ende der 90er wurde der Markt des Webhostings, also der technischen Bereitstellung „Webspace“ in Deutschland von wenigen Unternehmen beherrscht. Die technischen Möglichkeiten dieser Anbieter waren relativ schmal. Beim damaligen Marktführer kam es zu einer Reihe langandauernder technischer Pannen, die gepaart mit mangelnder Transparenz und Kommunikation, zumindest die professionellen Nutzer des Anbieters vor erhebliche Probleme stellte – bis zur Gefährdung ihres Geschäftsbetriebs. Da sich die Probleme trotz Gründung einer Interessengemeinschaft nicht lösen ließen, beschlossen einige der Betroffen, es gemeinsam besser zu machen.
So wurde Idee eines gemeinschaftlichen Webhosters geboren, der die OpenSource-Gedanken von Transparenz, Mitbestimmung und Mitwirkung auf das Webhosting übertragen sollte. Für Realisation war auch ein Verein in Betracht gezogen worden, die Entscheidung fiel dann zu Gunsten einer Genossenschaft, damit die Leistungen dieser von den Mitgliedern kommerziell uneingeschränkt, z.B. durch Wiederverkauf, genutzt werden konnte. Die Mitglieder der Genossenschaft können sich über ihre Mitbestimmungsrechte wie auch durch bezahltes oder ehrenamtliches Engagement einbringen.
Bei der Hostsharing eG handelt es sich weitgehend um eine „ideale“ Genossenschaft – in Bezug auf die genossenschaftlichen Grundgedanken –, die ihre Leistungen fast ausschließlich ihren Mitgliedern anbietet. Ausnahme ist lediglich eine zeitlich befristete Nutzungsmöglichkeit (auf Probe), vor Beginn einer Mitgliedschaft.
Den Anspruch der Mitglieder nach Transparenz erfüllt die Hostsharing eG nicht nur durch den konsequenten Einsatz von OpenSource-Technik, sondern auch durch aktive Kommunikation auf den Mailinglisten und öffentlich einsehbares Monitoring der Dienste.
Während Web 2.0 nach mancher Ansicht als „back to the roots“ angesehen wird – die Nutzer machen wieder die Inhalte –, kann die Hostsharing eG als „die Nutzer machen wieder die Technik“ betrachtet werden – zeitlich betrachtet übrigens vor dem Web 2.0-Hype.
Die Virtuelle Generalversammlung
Hostsharing schrieb Rechtsgeschichte, weil hier erstmals die virtuelle Generalversammlung zur Anwendung kommen sollte, demgegenüber stand das vorhandene Genossenschaftsrecht, das die physische Anwesenheit der Mitglieder bei der Generalversammlung vorsah. Der 2006 geänderte Artikel § 43 des Genossenschaftsgesetzes erlaubt nun auch die Möglichkeit, „dass Beschlüsse der Mitglieder schriftlich oder in elektronischer Form gefasst werden“. Hostsharing war die erste Genossenschaft, die eine derartige Formel in ihre Satzung übernahm und die virtuelle Generalversammlung der Mitglieder über das Internet ausübt. Als „virtuelles Unternehmen“ in genossenschaftlicher Form rückte Hostsharing zudem in den Fokus des wirtschaftswissenschaftlichen Interesses.
Quellen
- Verweis im Buch „Genossenschaftsrecht“ von Marcus Geschwandtner, Marcus Helios
- Chronik des Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (PDF-Datei; 1,70 MB)
- Hostsharing e.G. – eine Fallstudie (PDF-Datei; 599 kB)
Weblinks
Kategorie:- Genossenschaft (Deutschland)
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