- Id quod actum est
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Id quod actum est ist ein Begriff der lateinischen Rechtssprache. Er beschreibt den Umstand, dass aufgrund von Unklarheit einer abgegebenen Erklärung die Notwendigkeit besteht, den tatsächlichen Parteiwillen weiter zu erforschen.[1] Der Begriff enthält somit eine Auslegungsmaxime für die Feststellung des Parteiwillens bei Rechtsgeschäften.
Beispielsweise regelt § 133 BGB die Auslegung einer Willenserklärung. Inhaltlich bestimmt die Norm: Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.[2] Die Ermittlung des (id) quod actum (est) ist dem materiellen Zivilrecht zuzuordnen.
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