Richtlinie 2004/48/EG (Schutz der Rechte an geistigem Eigentum)
- Richtlinie 2004/48/EG (Schutz der Rechte an geistigem Eigentum)
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Die Richtlinie 2004/48/EG ist mit vollem Titel die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Sie zielt in erster Linie darauf ab, einen gleichwertigen Schutz des geistigen Eigentums in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.[1]
Weitere Ziele sind[1]:
- Förderung der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
- Erhalt von Arbeitsplätzen in Europa
- Verhinderung von Steuerausfällen und einer Destabilisierung der Märkte
- Schutz der Verbraucher
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b Schutz der Rechte an geistigem Eigentum[Literatur], Kapitel Ziele
Literatur
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