- Wuermeling-Pass
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Wuermeling oder Würmeling (auch scherzhaft Karnickelpass) war die volkstümliche Bezeichnung für einen Berechtigungsausweis für ermäßigte Fahrkarten, den die Deutsche Bundesbahn aufgrund eines Bundesgesetzes für Kinder aus kinderreichen Familien bis 1999 anbot. Das Gesetz wurde 1955 verabschiedet und war bis zum 31. Dezember 1992 in Kraft. Benannt war dieses familienpolitische Instrument nach dem ehemaligen Familienminister Franz-Josef Wuermeling.
Die Berechtigungsausweise, die ein Foto des Inhabers trugen, wurden an Kinder ab 12 Jahren aus Familien mit mindestens drei Kindern, für die die Erziehungsberechtigten Kindergeld erhielten, ausgegeben. Mit Ihnen erhielten auch Kinder ab 12 Jahren (die damalige Kinderaltersgrenze der DB) Fahrkarten mit einer Ermäßigung von 50%.
Die Deutsche Bahn AG als Nachfolgerin der Deutschen Bundesbahn stellte, nachdem sie über die Geltungsdauer des Gesetzes hinaus den Wuermeling zunächst beibehalten hatte, zum 1. April 1999 im Rahmen einer Tarifänderung der BahnCard dieses familienfreundliche Angebot endgültig ein. Zuletzt war das Angebot für einige Zeit in die Bahncard-Angebotspalette einbezogen worden und trug für kurze Zeit offiziell den Namen „BahnCard Wuermeling“. Diese BahnCard war sogar eine deutliche Angebotsverbesserung gegenüber dem alten Wuermeling, da auch Kinder bis 11 Jahren 50% Ermäßigung auf den Kinderfahrpreis erhielten
Auch der Landesfamilienpass Baden-Württemberg[1] wird gelegentlich „Karnickelpass“ genannt.
Fußnoten
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