Kindeswohl (Definition der Vereinten Nationen)

Kindeswohl (Definition der Vereinten Nationen)

Der Begriff Kindesinteresse nach der Definition der Vereinten Nationen legt grundsätzliche Standards zum Schutz des Kindes fest und betont die Notwendigkeit, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, „dass Interesse des Kindes ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist“ [1]. Der Begriff des Kindesinteresses fand seinen Ursprung in dem Übereinkommen über die Rechte der Kinder (UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989). In der deutschen nicht von der UN autorisierten Fassung wurde der authentische Begriff, z. B. engl. best interest of the child, span. interés superior del nino mit "Kindeswohl" wiedergegeben.

Inhaltsverzeichnis

Drei Dimensionen des Kindesinteresses

Das Kindesinteresse beinhaltet drei Dimensionen: 1. Schutz und Fürsorge, 2. Kindesinteressen und 3. Kinderrechte.

1. Eltern (oder Vormund) müssen gesetzlich verankerte Rechte und Pflichten einhalten, um durch Schutz und Fürsorge das Wohlergehen des Kindes zu gewährleisten. Der Staat richtet zu diesem Zweck geeignete Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen ein.
2. Ferner erhebt der Begriff Kindesinteresse den Anspruch, das Kind aktiv in die Gewährleistung seines Wohlergehens einzubeziehen, indem die individuellen Interessen des Kindes berücksichtigt werden.
3. Der Kindesinteressebegriff soll als kinderrechtliches Leitmotiv zur Sicherung des Wohlergehens eines Kindes sowie seiner gesunden Entwicklung dienen. Dem bisher nicht gesetzlich verankerten Recht auf Kindesinteresse kann demnach nur durch sachverhaltsbezogene Abwägungsmaßstäbe[2] Rechnung getragen werden. Dadurch ergeben sich immense Interpretationsspielräume, was das Interesse des Kindes genau beschreibt und sichert [3].

Sozialwissenschaftliche Kriterien des Kindesinteresses

Um das Interesse des Kindes sozialwissenschaftlich untersuchen zu können, müssen Dimensionen festgelegt werden, die in den Untersuchungen hinsichtlich des Kindeswohls betrachtet werden. In der Untersuchung „An overview of child well-being in rich countries“[4] durch das Innocenti Research Centre von 2007 wurden 6 Dimensionen festgelegt, die das Wohl des Kindes beschreiben sollen: material well-being, health and safety, educational well-being, family and peer relationships, behaviour and risks und subjective well-being.

Siehe auch

Literatur

  • Freeman, Michael: Article 3. The Best Interests of the Child. A Commentary on the United Nations Convention on the Rights of the Child. Leiden/Boston 2007.
  • The UN Children´s Right Convention: Theory meets practice. Proceedings of the International Interdisciplinary Conference on Children´s Rights, 18-19 May 2006, Ghent, Belgium. Antwerpen/Oxford 2007.
  • UNICEF: Child Poverty in perspecticve: An overview of child well-being in rich countries. Innocenti Report Card 7. Florence 2007.

Einzelnachweise

  1. Zitat aus Art. 3, Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention: [1]
  2. http://www2.ohchr.org/english/law/crc.htm#art3.
  3. Freeman, Michael. Article 3. The Best Interests of the Child. A Commentary on the United Nations Convention on the Rights of the Child. Leiden/Boston 2007. S. 1.
  4. UNICEF. Child Poverty in perspecticve: An overview of child well-being in rich countries. Innocenti Report Card 7. Florence 2007.

Weblinks


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