- Leitsymptomatik
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Die Leitsymptomatik ist ein Begriff aus der Medizin und bezeichnet das Verfahren, aufgrund bekannter Hauptbeschwerden des Patienten oder der auffälligsten Krankheitssymptome nach einer Untersuchung des Patienten eine Diagnose zu finden und die daraus resultierende Behandlung abzuleiten.
Funktionsstörungen, Schädigungen und Fähigkeitsstörungen des Patienten werden unter dem Obergriff der Leitsymptomatik definiert. Die Festlegung der Leitsymptomatik erleichtert somit dem Arzt die Behandlungsmethode.
Im Heilmittelbereich (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie und Podologie) ist der behandelnde Arzt verpflichtet, auf der ärztlichen Heilmittelverordnung die Leitsymptomatik anzugeben, aus der sich gemäß Heilmittelkatalog die zu wählende Therapie ergibt um das angestrebte Therapieziel zu erreichen.
Die Angaben der Leitsymptomatik, der Diagnose und des anzuwendenden Heilmittels ermöglichen und erleichtern dem Heilmitteltherapeuten den Beginn der Behandlung.
Quellen
- Kurzerläuterung der Leitsymptomatik auf der Website eines Abrechnungszentrums für Heilmittelleistungserbringer
- Kurzerläuterung der Leitsymptomatik auf der Website einer Online-Enzyklopädie
- Der Heilmittelkatalog
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