- Liste der Baudenkmäler in Issigau
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In der Liste der Baudenkmäler in Issigau sind die Baudenkmäler der oberfränkischen Gemeinde Issigau aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Inhaltsverzeichnis
Baudenkmäler nach Ortsteilen
Issigau
- Altes Schloß 3; Schloss, Walmdachbau, 16. Jh., 1750 erneuert.
- Kirchplatz 8; St. Simon und Judas (Issigau) Evang.-Luth. Pfarrkirche, Saalbau mit eingezogenem Chor und Dachreiter, 15./16. Jh.; mit Ausstattung.
- Lindenstraße 4; Keilstein, bez. 1794.
Griesbach
- Griesbach 6; Ehem. Hammergut, Vierseithof, um 1800, im Kern Ende 17. Jh.; Wohnstallhaus mit Halbwalmdach bez. 1801.
Neuenmühle
- Neuenmühle 1; Mühle, Walmdachbau, 18. Jh.
Reitzenstein
- Reitzenstein 7; Gasthaus am Schloss, Halbwalmdachbau mit Risalitbildungen, Ende 18. Jh., über älterem Kern.
- Reitzenstein 7 1/2; Schloss, Mansarddachbau, 1740-65; Erweiterungsbauten und Turm 1894.
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Literatur
- Denis André Chevalley: Oberfranken. In: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern. Regierungsbezirke. Bd. IV, R. Oldenbourg Verlag, München 1986, ISBN 3-486-52395-3.
Weblinks
Commons: Cultural heritage monuments in Issigau – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienBayernViewer-denkmal (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das BLfD, erfordert JavaScript und Java)
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