- Ludwig Schmahl
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Ludwig Schmahl (* 1943 in Schleswig) ist deutscher Professor der Rechtswissenschaften.
Leben und berufliche Tätigkeit
Geboren wurde Ludwig Schmahl 1943 in Schleswig und absolvierte sein Abitur 1963 an der Domschule Schleswig. Sein Studium folgte von 1963 bis 1967 an der Juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin. Die Erste Juristische Staatsprüfung legte er 1967 beim Justizprüfungsamt Berlin ab und die Große Juristische Staatsprüfung 1971 beim Justizprüfungsamt in Hamburg. Anschließend wurde er an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel über das Thema „Das Adhäsionsverfahren im dänischen Recht“ promoviert.
1971 wurde Ludwig Schmahl beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein als Regierungsrat angestellt. Von August 1971 bis September 1973 war er in der Versorgungsverwaltung des Landes Schleswig-Holstein tätig und zwischenzeitlich stellvertretender Amtsleiter des Versorgungsamtes Schleswig. Anschließend wurde er zur Stadt Itzehoe abgeordnet und vertrat von Oktober 1973 bis November 1975 den Bürgermeister in Weisungsangelegenheiten. Er war Leiter des Rechtsamts der Stadt, Ausbilder für Rechtsreferendare und Inspektoranwärter. Von Dezember 1975 bis September 1979 war er Leiter des Fachbereichs „Allgemeine Innere Verwaltung“ der Verwaltungsfachhochschule in Kiel.
Am 1. Oktober 1979 erfolgte sein Wechsel zur Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung als Professor. In den Jahren 1989 bis 1993 studierte Schmahl zudem Katholische Theologie am Erzbischöflichen Diakoneninstitut Köln. 1993 erfolgte die Weihe zum Diakon, 1994 die Abordnung an das Bundesministerium des Innern. In den Jahren 1998 und 1999 hatte er eine Tätigkeit im Rahmen des Rechts der Europäischen Union (Europareferat) inne. Anschließend folgten Lehraufträge am Europa-Institut Saarbrücken und an der Staatlichen Fachhochschule Legnica in Polen. Im Oktober 2008 kam schließlich die Ernennung zum Professor an der staatlichen Verwaltungsfachhochschule Witelon in Legnica im Fachbereich Verwaltung und im März 2009 die Ernennung durch den Erzbischof von Köln zum Offizial.
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