- mandamus
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Mandamus (lat. wir ordnen an) ist ein Rechtsterminus, der eine gerichtliche Entscheidung in der Nebensache bezeichnet, also jede, meistens an einen Dritten oder an eine staatliche Stelle gerichtete Anordnung oder Verfügung, die kein Endurteil im Hauptprozess ist, wie etwa: Vorläufiger Rechtsschutz, Vorlage von Akten, Haftprüfung (mandamus habeas corpus) usw.
Antonym: HauptsacheentscheidungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Römisches Recht
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