- Melde- und Informationssystem Binnenschifffahrt
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Das Melde- und Informationssystem Binnenschifffahrt (MIB) wurde geschaffen um bei Schiffsunfällen den Rettungsdiensten und den für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.[1] Das MIB erstreckt sich auf dem Rhein von Basel bis Rotterdam und auf den Untermain. Bestimmte Binnenschiffe und Ereignisse auf dem Rhein müssen bei der Bundeswasserstraßenverwaltung gemeldet werden. Entlang der Strecke gibt es dafür mehrere sogenannte "Revierzentralen" (RVZ). Revierzentralen entlang des Rheins gibt es in Duisburg (Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg) und in Oberwesel (WSA Bingen).
Einzelnachweise
Web-Sites
- Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)
- Zum Zweck des MIB und weitergehende Informationen bei ELWIS
- Wasserschutzpolizei NRW
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Wasserverkehrsrecht (Deutschland)
- Transportrecht (Deutschland)
- Binnenschifffahrt
- Gefährliche Stoffe und Güter
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