Transportrecht (Deutschland)

Transportrecht (Deutschland)

Das Transportrecht ist ein Teilgebiet des Handelsrechts. Es umfasst die Regelungen über die "Beförderung", besser den "Transport" von Gütern.

Davon klar abzugrenzen ist der "Transport", besser die "Beförderung" von Personen und mit den Personen mitreisenden Gütern, also Gepäck. Soweit Gepäck jedoch ohne Personen "reist", wird im Einzelfall auch wieder vom eigentlichen Transport von Gütern zu sprechen sein. Die Beförderung von Personen und mitreisendem Gepäck unterliegt dabei anderen Regeln als der Transport von Gütern (auch wenn vor allem in den u. g. internationalen Abkommen sowohl der Gütertransport als auch die Personenbeförderung geregelt werden).

Inhaltsverzeichnis

Vertragstypen

Die einzelnen Vertragstypen sind innerdeutsch überwiegend im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Es sind dies

Für Deutschland ist das Seetransportrecht geregelt in §§ 476 ff., insbesondere §§ 556 ff. HGB. Derzeit (Stand: Juli 2010) liegt ein Entwurf zur völligen Neuordnung des Seehandelsrechts aus Sicht Deutschlands vor. Der Entwurf (und Stellungnahmen dazu) kann u. a. auf der unten angegebenen Internet-Seite der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht e. V. abgerufen werden.

Bei grenzüberschreitendem Verkehr werden diese Vorschriften im Wesentlichen durch internationale Abkommen -soweit auf die jeweiligen Staaten und/oder Vertragspartner im einzelnen überhaupt anwendbar- (z. B. CMR - internationaler Straßentransport; COTIF/CIM - internationaler Eisenbahntransport; /WA - internationaler Lufttransport; CMNI - internationaler Binnenschifftransport) verdrängt.

Überseetransport

Das Seehandelsrecht beruht aber im Wesentlichen aber auf internationalen Abkommen und Rechtstraditionen, so dass das deutsche Recht hier international keine maßgebende Rolle spielt.

Für Deutschland ist das Seetransportrecht geregelt in §§ 476 ff., insbesondere §§ 556 ff. HGB. [Anmerkung: derzeit liegt ein Entwurf zur völligen Neuordnung des Seehandelsrechts aus Sicht Deutschlands vor. Der Entwurf (und Stellungnahmen dazu) kann u.a. auf der unten angegebenen Internet-Seite der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht e. V. abgerufen werden.] Nunmehr liegt ein auch ein Referentenentwurf aus dem BMJ vor, der Änderungen im deutschen Seehandelsrecht, dem Beförderungsrecht von Passagieren auf Seeschiffen, sowie im allgemeinen Transportrecht vorsieht.[1]

In der praktischen Anwendung sind hier zudem die Regeln des Internationalen Privatrechts zu beachten.

Rechtsanwaltschaft

Rechtsanwälte können den Fachanwaltstitel eines Fachanwalts für Transport- und Speditionsrecht erwerben.

Literatur

Fachzeitschriften

  • zum Gütertransport:
    • Transportrecht (transpr) (Inhaltsverzeichnis u. a. einzusehen auf der Seite der Dt. Gesellschaft für Transportrecht e. V.
    • Europäisches Transportrecht (ETR)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Pressemitteilung des BMJ: "Neuer Rechtsrahmen für den Seehandel und besserer Schutz für Schiffpassagiere". vom 17. Mai 2011
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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