- Ministerpräsidialamt der Türkei
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Türkiye Cumhuriyeti Başbakanlığı Gründung 20. Januar 1921 Hauptsitz Ankara Website basbakanlik Das Ministerpräsidialamt der Türkei (Türkiye Cumhuriyeti Başbakanlığı) ist das Amt des Ministerpräsidenten der Türkei. Es ist wie ein Ministerium organisiert. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Arbeit der Ministerien zu koordinieren, die Regierungspolitik zu beobachten und das Regierungsprogramm umzusetzen. Das Ministerpräsidialamt ist Herausgeber des täglich erscheinenden Amtsblattes der Republik Türkei.
Dem Amt des Ministerpräsidenten sind besondere Behörden angegliedert. Dazu gehören
- das Staatliche Archiv (Devlet Arşivleri), mit dem Osmanischen Archivs des Ministerpräsidialamts in dessen Regalen 100-150 Millionen Urkunden und Dokumente aus der Zeit des Osmanischen Reiches lagern.[1]
- das Amt für religiöse Angelegenheiten (Diyanet İşleri Başkanlığı)
- der Kinderschutzbund der Türkei (Sosyal Hizmetler ve Çocuk Esirgeme Kurumu)
- das Staatliche Planungsamt (Devlet Planlama Teşkilatı)[2]
- das Presseamt (Basın Yayın ve Enformasyon Genel Müdürlüğü)[3]
- das Stiftungsamt (Vakıflar Genel Müdürlüğü)
- das Amt für Menschenrechte (Başbakanlık İnsan Hakları Başkanlığı)
- die Aufsichtsbehörde für das Südostanatolien-Projekt[4]
- die für die Privatisierung zuständige Behörde [5]
- das Statistikamt (Türkiye İstastik Kurumu)[6]
Auch die Staatsminister (Devlet bakanı) unterstehen dem Amt des Ministerpräsidenten.[7] Seit 2003 ist Recep Tayyip Erdoğan Ministerpräsident.
Geschichte
Offiziell gegründet wurde das Amt am 20. Januar 1921. Am 20. Mai 1933 wurden die Arbeit und die Aufgaben des Ministerpräsidialamtes mit dem Gesetz Nr. 2187 (Başvekâlet Teşkilât ve Vazifeleri Hakkında Kanun - „Gesetz über die Einrichtung und Aufgaben des Ministerpräsidialamtes“) erstmals gesetzlich geregelt.[8] Nach Annahme der Türkische Verfassung von 1982 und der Neudefinition der Aufgaben des Ministerpräsidenten wurde die Umgestaltung des Ministerpräsidialamtes ebenfalls notwendig. Im Jahre 1984 wurden die Aufgaben des Amtes mit dem Gesetz Nr. 3056 neu geregelt. Das Gesetz löste eine bis dahin gültige „Verordnung mit Gesetzeskraft“ (Kanun Hükmünde Kararname) ab.[9]
Einzelnachweise
- ↑ Homepage des Archivs
- ↑ Homepage des Planungsamtes
- ↑ Homepage des Presseamtes
- ↑ Homepage der GAP-Behörde
- ↑ Homepage des Privatisierungsamtes
- ↑ Homepage des Statistikamtes
- ↑ Klaus Kreiser: Kleines Türkei-Lexikon. München 1991, S. 51
- ↑ Übersicht über die Geschichte des Amtes (türk.)
- ↑ Wortlaut des Gesetzes (türk.)
Weblinks
Kategorie:- Türkische Behörde
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