- Nachverdichtung (Städtebau)
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Als Nachverdichtung (selten: bauliche Nachverdichtung) bezeichnet man das Nutzen freistehender Flächen innerhalb bereits bestehender Bebauung. Sie kann erfolgen durch
- Schließen von Baulücken
- Aufstocken von vorhandenen Bauten, Dachgeschossausbau u.ä.
- Abriss vorhandener Bauten und Bau größerer Bauten
- Hinterlandbebauung (zum Beispiel im Garten von langen Grundstücken)
Ein Vorteil ist die Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur – die neuen Räume müssen nicht erst strukturell erschlossen werden. Vorhandene Infrastruktur wird dadurch besser genutzt; ihre Fixkosten können auf eine größere Zahl von Einwohnern bzw. Bewohnern umgelegt werden.
- Aus Perspektive der Stadt dient Nachverdichtung der Innenentwicklung, der städtebaulichen Aufwertung von Quartieren sowie der besseren Auslastung von Infrastrukturen.
- Aus Perspektive der Eigentümer wird zusätzliche Nutzfläche in vorhandenen Immobilien wirtschaftlich erstellt durch zusätzliche Nutzung von bereits vorhandenen Erschließungen und Tragwerken.
- Nutzer empfinden die Wohnqualität in gewachsenen Quartieren und der Lage oft als besser als die eines Neubaugebietes.
Siehe auch
Literatur
- Michael Krautzberger, Wilhelm Söfker: Baugesetzbuch mit BauNVO: Leitfaden mit Synopse. 8. Auflage. Hüthig-Jehle-Rehm-Verlag, 2007, ISBN 9783807323831, S. 432f.
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