- Nachversicherung
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Unter dem Begriff der Nachversicherung wird eine eigenständige Versicherung verstanden, die zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer auf Basis einer bereits bestehenden Versicherung abgeschlossen wird. Zweck der Nachversicherung ist die Anpassung des bestehenden Versicherungsschutzes. Die Nachversicherung ist bedeutsam im Bereich der Personen- (Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung) sowie der Sachversicherung (etwa der Gebäudeversicherung).
Im Rahmen der Nachversicherung werden unterschieden:
- das Optionsrecht (Nachversicherung) und die
- die Nachversicherung als Erhöhung der Versicherungssumme
Inhaltsverzeichnis
Option
Die Nachversicherung im Rahmen eines Optionsrechts hat einen "aufstockenden" Charakter. Es kommt zu einer Erhöhung des Versicherungsschutzes. Nachversicherungen sind rechtlich Optionen, müssen also nicht in Anspruch genommen werden. Anzutreffen ist diese Option insbesondere bei Personenversicherungen, um zu gewährleisten, Veränderungen der Lebenssituation des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen.
Nachversicherungen zur Berufsunfähigkeit unterliegen nicht dem Vorbehalt der Gesundheitsprüfung. Grundsätzlich in Frage kommende Ereignisse zur Nachversicherung sind folgende:
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- Heirat
- Geburt oder Adoption (eines Kindes)
- Scheidung Berufseinstieg (nach erfolgter Berufsausbildung)
- Erwerb/Bau einer Immobilie
- Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze (GKV)
- Wechsel in die Selbstständigkeit
- Tod eines Versicherten bei verbundenen Lebensversicherungen
- Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung).
Die Option der Nachversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch den Versicherer ausgeschlossen werden. Dazu gehört unter anderem das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze oder die Umstellung der Versicherung in einen Tarif ohne entsprechende Nachversicherungsoption. Des Weiteren kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer konkrete Vorgaben zur Höhe der Nachversicherung machen.
Erhöhung der Versicherungssumme
Die Nachversicherung als Erhöhung der Versicherungssumme findet neben den Lebens- und Rentenversicherungen bei den verbunden Versicherungen der Hausrats- und Gebäudeversicherung Anwendung. Die Vereinbarung einer Nachversicherung in diesem Sinne ist eine Vertragsänderung gemäß § 305 BGB, Versicherungssummenanpassung. Diese wird mit einem neuen Versicherungsschein oder einem Nachtrag dokumentiert.
Abgrenzungen
Wird eine Nachversicherung bei einem anderen Versicherer abgeschlossen, entsteht eine Nebenversicherung (Mehrfachversicherung).
Siehe auch
Einzelnachweise
Weblinks
- Definition
- Dr. Michael Werner, Nachversicherungsgarantie, weiterführende Informationen zur Nachversicherung bei Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Gebäudeversicherung
- Bert Risthaus, Die Unterversicherung § 56 Versicherungsvertragsgesetz, Münsteraner Reihe, Bd. 58, VVW Karlsruhe, ISBN 3-88487-767-4
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