Nachversicherung

Nachversicherung

Unter dem Begriff der Nachversicherung wird eine eigenständige Versicherung verstanden, die zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer auf Basis einer bereits bestehenden Versicherung abgeschlossen wird. Zweck der Nachversicherung ist die Anpassung des bestehenden Versicherungsschutzes. Die Nachversicherung ist bedeutsam im Bereich der Personen- (Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung) sowie der Sachversicherung (etwa der Gebäudeversicherung).

Im Rahmen der Nachversicherung werden unterschieden:

  • das Optionsrecht (Nachversicherung) und die
  • die Nachversicherung als Erhöhung der Versicherungssumme

Inhaltsverzeichnis

Option

Die Nachversicherung im Rahmen eines Optionsrechts hat einen "aufstockenden" Charakter. Es kommt zu einer Erhöhung des Versicherungsschutzes. Nachversicherungen sind rechtlich Optionen, müssen also nicht in Anspruch genommen werden. Anzutreffen ist diese Option insbesondere bei Personenversicherungen, um zu gewährleisten, Veränderungen der Lebenssituation des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen.

Nachversicherungen zur Berufsunfähigkeit unterliegen nicht dem Vorbehalt der Gesundheitsprüfung. Grundsätzlich in Frage kommende Ereignisse zur Nachversicherung sind folgende:

  • Heirat
  • Geburt oder Adoption (eines Kindes)
  • Scheidung Berufseinstieg (nach erfolgter Berufsausbildung)
  • Erwerb/Bau einer Immobilie
  • Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze (GKV)
  • Wechsel in die Selbstständigkeit
  • Tod eines Versicherten bei verbundenen Lebensversicherungen
  • Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung).

Die Option der Nachversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch den Versicherer ausgeschlossen werden. Dazu gehört unter anderem das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze oder die Umstellung der Versicherung in einen Tarif ohne entsprechende Nachversicherungsoption. Des Weiteren kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer konkrete Vorgaben zur Höhe der Nachversicherung machen.

Erhöhung der Versicherungssumme

Die Nachversicherung als Erhöhung der Versicherungssumme findet neben den Lebens- und Rentenversicherungen bei den verbunden Versicherungen der Hausrats- und Gebäudeversicherung Anwendung. Die Vereinbarung einer Nachversicherung in diesem Sinne ist eine Vertragsänderung gemäß § 305 BGB, Versicherungssummenanpassung. Diese wird mit einem neuen Versicherungsschein oder einem Nachtrag dokumentiert.

Abgrenzungen

Wird eine Nachversicherung bei einem anderen Versicherer abgeschlossen, entsteht eine Nebenversicherung (Mehrfachversicherung).

Siehe auch

Einzelnachweise


Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Nachversicherung — Nach|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 1. Erweiterung eines bestimmten Versicherungsvertrages um neue Risiken od. Erhöhung der Versicherungssumme 2. durch den Arbeitgeber nachträglich zu entrichtende Beitragszahlungen zur gesetzl. Rentenversicherung für… …   Universal-Lexikon

  • Nachversicherung — in der ⇡ Rentenversicherung die nachträgliche Einbeziehung in die Versicherung von Personen (z.B. Beamten, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit; aber auch Ordensmitglieder, Diakonissen, Rotkreuzschwestern), die aus einer rentenversicherungsfreien… …   Lexikon der Economics

  • Nachversicherung — Nach|ver|si|che|rung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Beamte — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtendienst — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenlaufbahn — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenlaufbahn in Deutschland — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenstatus — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenverhältnis — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamter auf Lebenszeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”