- Abschussgenehmigung
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Als Abschussgenehmigung wird die Erlaubnis einer Behörde zum Töten eines Tieres mittels einer Schusswaffe bezeichnet, welches sich nicht unter menschlicher Obhut befindet, sich der menschlichen Obhut und Kontrolle entzogen hat und aus Gründen des Tierschutzes oder Gefahrenabwehr zu töten ist. Dabei ist es unerheblich, ob das Tier zum Wild zu rechnen ist, über einen Schutzstatus verfügt oder ob es sich um ein Nutztier, Zoo- oder Zirkustier handelt.
Im ähnlichen Sinn kann sie die Genehmigung zum Abschuss eines feindlichen Kampfflugzeugs oder unidentifizierbaren Flugzeugs - z. B. über einem militärischen Sperrgebiet - bedeuten.
Beide Vorgänge sind - außer in akuten Notfällen - an bestimmte, gesetzlich definierte Verfahren gebunden.
Siehe auch: Jagdsaison, Gefahr im Verzug
Kategorien:- Jagdrecht
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- Kriegs- und Gefechtsführung
- Gesetz und Regelwerk zur Jagd
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