Militär

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Als Streitkräfte oder Militär (frz. militaire, aus lat. militaris „den Kriegsdienst betreffend“, von lat. milesSoldat“ und von lt. militia „Militärdienst“) bezeichnet man die bewaffneten Verbände eines Staates oder eines Bündnisses, die dieser zur Verteidigung gegen einen Angriff von außen, oder eben um einen solchen Angriff nach außen zu führen, aufstellt. Meist haben sie aber auch den Auftrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit eines Staates.

Der Begriff Militär (Maskulinum: der Militär; Plural: die Militärs) wird auch als Synonym für einen hochrangigen Offizier einer Armee verwendet.

Österreichische Gardekompanie

Inhaltsverzeichnis

Rolle des Militärs

Zweck des Militärs ist typischerweise die Auseinandersetzung mit einem auswärtigen Gegner (im Gegensatz z. B. zur Polizei). Diese Auseinandersetzung bestand in der Vergangenheit ausschließlich in der Führung von Kriegen, heute zunehmend auch in multinationalen Operationen zur Friedenssicherung und -erhaltung wie beispielsweise in Bosnien-Herzegowina, Afghanistan oder Zentralafrika.

Teilstreitkräfte (TSK)

Heute wird das Militär in die drei Teilstreitkräfte Landstreitkräfte (Heer), Seestreitkräfte (Marine) und Luftstreitkräfte (Luftwaffe) unterteilt. Manche Nationen ergänzen ihre Streitkräfte durch weitere Teilstreitkräfte. In Deutschland bezeichnet die Bundeswehr, die neben den drei genannten noch den Zentralen Sanitätsdienst und die Streitkräftebasis ausweist, diese jedoch als Organisationsbereich. Diese sind damit, wie die Nationalgarde in den USA, ausdrücklich keine eigenen Teilstreitkräfte.

Unterschied Streitkräfte/Polizei

In demokratisch organisierten Gesellschaften wird heute zwischen der Rolle des Militärs und der der innerstaatlichen Sicherheitskräfte (Polizei) unterschieden. Dagegen sind in vielen Diktaturen diese beiden Funktionen vermischt, und das Militär übernimmt innenpolitische Aufgaben (oft mit dem Ziel der Repression). Ausdruck für diesen Dualismus ist die Gendarmerie. Gendarmen sind ebenfalls häufig Teil der Streitkräfte wie in Frankreich oder unterstanden historisch einmal dem Verteidigungsressort wie die frühere Bundesgendarmerie in Österreich. Verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Normen stellen dabei sicher, dass solche Einheiten im Frieden dem Innen- bzw. dem Justizressort unterstehen.

Hierarchie

Militärische Organisationen zeichnen sich durch eine hierarchische Struktur mit einer Befehlsgewalt der Militärführung aus. Mitglieder einer militärischen Organisation haben im Allgemeinen weitgehende Einschränkungen ihrer Freiheiten und Grundrechte hinzunehmen. Alle Militärapparate reproduzieren ihren inneren Zusammenhalt durch die periodische Veranstaltung verschiedener Militärrituale. Werden Letztere als öffentliches Zeremoniell veranstaltet, dann dienen sie darüber hinaus der symbolischen Unterstreichung der Bedeutung von Militär im nicht-militärischen Teil der Gesellschaft und sind daher oft umstritten.

Alle Streitkräfte (TSK, Waffengattungen, Spezialtruppen, militärischen Dienste und Einrichtungen) müssen

  • sich unter einem einheitlichen Kommando befinden, das dem Staat gegenüber für die Führung der Unterstellten verantwortlich ist,
  • sich durch Uniformen, Abzeichen, Zeichen oder andere aus der Ferne erkennbare äußere Merkmale von der Zivilbevölkerung unterscheiden,
  • einem internen Disziplinarsystem unterliegen, das im Einsatzfall auch die Regeln der Kriegsführung durchsetzt,
  • die Waffen offen führen.
Militärtechnik

Die Militärtechnik hat traditionell eine wichtige Vorreiter- und Schrittmacherrolle bei der allgemeinen technischen Entwicklung inne. So wurden beispielsweise das Fernsehen, das Internet oder GPS ursprünglich im militärischen Auftrag entwickelt und anfangs nur vom Militär genutzt.

Paramilitär

So genannte paramilitärische Organisationen, die in vielen nicht als Krieg bezeichneten bewaffneten Konflikten (etwa Bürgerkriegen) teilnehmen, gelten nicht als Militär und werden nach internationalen Konventionen auch anders behandelt.

Streitkräfte auf dem Gebiet des heutigen Deutschland (Auswahl)

Der Begriff der Streitkräfte im Staatsrecht der Bundesrepublik

Organisationsbereiche im Geschäftsbereich des BMVg

Der Begriff der Streitkräfte ist in der Bundesrepublik Deutschland staatsrechtlich genau definiert. Die Streitkräfte setzen sich aus den drei Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine sowie der Streitkräftebasis und dem Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr zusammen. Alle fünf sind militärische Organisationsbereiche des Bundesministeriums der Verteidigung, welches selbst weder Teil der Streitkräfte, noch der Bundeswehr ist, sondern über diesen steht. Die Streitkräfte sind mit den militärischen Organisationsbereichen deckungsgleich. Neben letzteren gibt es noch die zivilen Organisationsbereiche, namentlich die Bundeswehrverwaltung, welche sich in die Territoriale Wehrverwaltung und den Rüstungsbereich aufteilt, sowie die Rechtspflege und die Militärseelsorge. Militärische und zivile Organisationsbereiche bilden zusammen die Bundeswehr, welche also mehr als die reinen Streitkräfte umfasst.

Siehe auch

Literatur

  • Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte, 4 Bde., [Berlin 1900–1920], Neuaufl.: Walter de Gruyter, Berlin 2000, ISBN 3-11-016886-3.
  • Autorenkollektiv: Wörterbuch zur Deutschen Militärgeschichte, 2 Bde. (Schriften des Militärgeschichtlichen Instituts der Deutschen Demokratischen Republik) , Militärverlag der DDR, Berlin (Ost) 1985, ISBN 3-327-00239-8.

Weblinks

 Commons: Militär – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikiquote: Militär – Zitate
 Wikisource: Militär – Quellen und Volltexte
Wiktionary Wiktionary: Militär – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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