Oberes Volksgericht

Oberes Volksgericht

Ein Oberes Volksgericht (chin. 高级人民法院) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Volksrepublik China. Nach Art. 26 des Gesetzes über die Volksgerichtshöfe in der Volksrepublik China vom 1. Januar 1980 besteht in jeder Provinz, jedem autonomem Gebiet oder jeder regierungsunmittelbaren Stadt besteht ein Oberes Volksgericht. Obere Volksgerichte richten Straf-, Zivil- und Wirtschaftskammern ein, sowie sonstige Kammern, soweit sie für notwendig befunden werden (Art. 27). Sie erkennen erstinstanzlich in denen ihnen durch Gesetz zugewiesenen Fällen oder, wenn ein unteres Gericht ihnen einen Fall zuweist. Sie erkennen in zweiter Instanz über Berufungen und Revisionen der unteren Gerichte.


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