Obmannschaft (Verwaltung)
- Obmannschaft (Verwaltung)
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Eine Obmannschaft ist eine geschichtliche Verwaltungseinheit in Bayern.
Herzog Ludwig der Reiche von Bayern-Landshut führte erstmals 1464 Obmannschaften als kleinste Verwaltungseinheit ein. Ihre Aufgabe war ursprünglich die Organisation des militärischen Aufgebotes, der Steuereinhebung und der Scharwerksleistung.
Anfangs waren die Obmannschaften nach ihrem jeweiligen Obmann benannt, im Jahr 1532 aber bereits nach Orten. Die nächsthöhere Verwaltungseinheit war das Amt. Über dem Amt wiederum stand das Landgericht älterer Ordnung.
Obmannschaften existierten bis zur Neuregelung der Verwaltungsgliederung Bayerns Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie wurden 1803 aufgelöst.
Literatur
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