- Absetzen (Steuerrecht)
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Absetzen ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, der ausdrückt, dass gewisse Aufwendungen abgezogen werden dürfen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Im Ergebnis muss dann der Steuerpflichtige nur den Teil seines Arbeitslohnes versteuern, der übrig bleibt, nachdem er die Ausgaben davon abgezogen hat, die aufgrund seiner Arbeit angefallen sind.
Werbungskosten
Er kann also etwa all die Kosten absetzen, die er nur deshalb aufgewendet hat, damit er seine Arbeit überhaupt ausüben konnte, die im direkten Zusammenhang damit standen oder durch die Arbeit verursacht wurden. Diese Aufwendungen nennt man Werbungskosten. Werbungskosten sind beispielsweise:
- Fahrtkosten für den Weg zur Arbeitsstätte und zurück (Entfernungspauschale)
- Fortbildungskosten
- Arbeitskleidung
- Gewerkschaftsbeitrag
- Arbeitszimmer zu Hause
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel (etwa für PC, Werkzeug).
Übersteigen die tatsächlich angefallenen Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 920 Euro, lohnt es sich, die Werbungskosten geltend zu machen.
Weitere absetzbare Aufwendungen
Weitere grundsätzlich, das heißt nur unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen und Grenzen absetzbare Aufwendungen sind Sonderausgaben sowie Aufwendungen aufgrund außergewöhnlichen Belastungen, insbesondere die Ausgaben für:
- Krankenversicherung
- Lebensversicherung
- Haftpflichtversicherung (auch für Auto oder Hund)
- Unfallversicherung
- Spenden
- Krankheitskosten
- Ausbildungskosten für Kinder
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