- Absetzung (Steuerrecht)
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Absetzung bezeichnet im Steuerrecht die zulässigen Abzüge von Sonderausgaben und Werbungskosten bei Einkommens- und Ertragssteuer und die für abnutzbare Güter des Anlagevermögens erfolgende Abschreibung.
Inhaltsverzeichnis
Steuerrecht
Von einem Steuerpflichtigen muss nur jener Teil des Einkommens versteuert werden, der übrig bleibt, nachdem die absetzbaren Ausgaben, die aufgrund seiner Tätigkeit angefallen sind, abgezogen wurden.
Abgezogen können dabei beispielsweise werden:
Ein Sonderfall ist die Absetzung für Abnutzung (AfA), die handelsrechtlich und in Sonderfällen auch steuerrechtlich Abschreibung genannt wird.
Steuerhehlerei
Absetzen bedeutet hier, eine Sache an einen Dritten – unabhängig von dessen Gut- oder Bösgläubigkeit[1] – zu veräußern.[2]
Sozialrecht (Deutschland)
→ Hauptartikel: Arbeitslosengeld_II/Sozialgeld-Verordnung #§ 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende BeträgeAbsetzbeträge wie Versicherungspauschale, Mehraufwendungen für Verpflegung, Werbungskostenpauschale und Entfernungspauschale regelt §6 der Sozialgeld-Verordnung des Arbeitslosengelds II.[3]
Einzelnachweise
- ↑ Rolletschke/Kemper: Steuerverfehlungen. § 374 AO Rz. 17.
- ↑ Fischer: StGB. § 259 Rz. 18.
- ↑ Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung, § 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge
Weblinks
Wiktionary: von der Steuer absetzen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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