- Perduellio
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Perduellio (lat. per duellum, dt. Hochverrat) ist im römischen Strafrecht die Bezeichnung für feindliche Handlungen insbesondere von Amtsinhabern gegen das römische Gemeinwesen.
Der genaue Straftatbestand ist unklar, die Taten gegen das Gemeinwesen werden nicht definiert.[1] Perduellio ist Teil des Zwölftafelgesetz und wurde mit dem Tode bestraft. Es kann angenommen werden, dass Perduellio seit der Frühzeit der Republik Gegenstand der öffentlichen Strafverfolgung war. Der Angeklagte konnte sich durch Selbstexilierung der Verurteilung entziehen.
Literatur
- Christian Reinhold Köstlin: Die Perduellio unter den Römischen Königen. Tübingen 1841.
- Klaus Tietz: Perduellio und Maiestas. Eine rechtshistorische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Lebens und Wirkens Benedikt Carpzovs. 1936.
- Christoph Heinrich Brecht: Perduellio. Eine Studie zu ihrer begrifflichen Abgrenzung im römischen Strafrecht bis zum Ausgang der Republik. München, Beck, 1938.
- Giuseppe Grosso: Provocatio per la perduellio, provocatio sacramento e ordalia. In: Mnemosynon Perikleus Bizukidu. Thessalonike 1963, S. 99 - 107.
- Andreas Pesch: De perduellione, crimine maiestatis et memoria damnata. Aachen, 1995.
Einzelnachweise
- ↑ Wolfgang Kunkel/Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der Römischen Republik. Zweiter Abschnitt: Die Magistratur, S. 633.
Siehe auch
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