Planzeichenverordnung 1990

Planzeichenverordnung 1990
Basisdaten
Titel: Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
Kurztitel: Planzeichenverordnung 1990
Abkürzung: PlanzV 90
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 9a Abs. 1 Nr. 4 BauGB
Rechtsmaterie: Baurecht
Fundstellennachweis: 213-1-6
Ursprüngliche Fassung vom: 19. Januar 1965
(BGBl. I S. 21)
Inkrafttreten am: 1. Mai 1965
Letzte Neufassung vom: 18. Dezember 1990
(BGBl. 1991 I S. 58)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. April 1991
Letzte Änderung durch: Art. 2 G vom 22. Juli 2011
(BGBl. I S. 1509, 1510 f.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
30. Juli 2011
(Art. 3 G vom 22. Juli 2011)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Mit Planzeichenverordnung 1990 bezeichnet man die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts. Die Verordnung regelt die in Bauleitplänen nach dem Baugesetzbuch (Bebauungs- und Flächennutzungspläne) zu verwendenden Planzeichen.

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