Professor (Ehrentitel Baden-Württemberg)

Professor (Ehrentitel Baden-Württemberg)

Professor oder Professorin ist ein nichtakademischer Titel, der vom Ministerpräsident des Bundeslandes Baden-Württemberg als Ehrentitel verliehen werden kann. Der Titel ist eine herausragende staatliche Auszeichnung des Landes, der für herausragende Leistungen in der Wissenschaft nicht mehr als viermal im Jahr vergeben werden soll. Der Titelträger sollte in der Regel das sechzigste Lebensjahr vollendet haben. Der Titel steht in keinem Zusammenhang mit einer Professur, obwohl die Bezeichnung ebenfalls von Hochschullehrern geführt wird.

Voraussetzungen

Verleihungsvoraussetzung sind herausragende Leistungen oder deren Vermittlung in folgenden Bereichen:

Diese Leistungen müssen nicht nur über einen längeren Zeitraum erbracht worden sein, sondern auch nachweislich einem außergewöhnlichen Beitrag zur Wissenschaft, zur Kunst, zur Forschung oder zum Geistesleben des Landes erbracht haben. Eine Verleihung für Verdienste in Lehre und Forschung an einer Hochschule oder an einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungseinrichtung ist ausgeschlossen, ebenso eine Verleihung an Personen, die bereits die akademische Berufsbezeichnung des Professors führen. Im Übrigen kommt eine Verleihung an Angehörige des öffentlichen Dienstes frühestens mit dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Dienst in Betracht.

Der Ehrentitel wird ohne Zusatz geführt. Das fachlich zuständige Ministerium kann in der Regel aufgrund zweier akademischer Gutachten über die Verleihung des Titels entscheiden. Die Verleihungsurkunde trägt die Unterschrift des Ministerpräsidenten und das große Dienstsiegel des Landes Baden-Württemberg.

Bekannte Träger

Weblinks


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