Rechtssprichwort

Rechtssprichwort

Ein Rechtssprichwort ist ein sprichwörtlich gewordener Rechtsgrundsatz, der meist aus dem gemeinen Recht oder Landesrechten stammt, aber auch eine Neubildung sein kann. So sagt der Satz „Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren“ aus, dass bei demjenigen, der vermögenslos ist, auch in der Zwangsvollstreckung nichts beizutreiben ist.

Viele Rechtssprichwörter haben sich in lateinischer Sprache erhalten.

Hauptartikel: Latein im Recht


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  • Bodmereibrief — Die Bodmerei (Verbodmung, franz. Contrat à la grosse, engl. Bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht.… …   Deutsch Wikipedia

  • Deliberandi ius — Deliberation ist ein aus dem lateinischen entlehntes Fremdwort mit der Bedeutung „Beratschlagung“, oder „Überlegung“, das zugehörige Verb lautet deliberieren, das Adjektiv deliberativ.[1] Inhaltsverzeichnis 1 Deliberation als Rechtsbegriff 2… …   Deutsch Wikipedia

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