- Restant
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Restanten waren wehrpflichtige Ärzte und Zahnärzte im Sanitätsdienst der Bundeswehr.
Um dem Mangel an Sanitätsoffizieren zu begegnen, wurde das Wehrpflichtgesetz Ende der 1960er Jahre dahingehend ergänzt, dass Medizin- und Zahnmedizinstudenten ihrer Wehrpflicht von damals achtzehn Monaten erst nach dem Studium nachzukommen brauchten. Pro Jahr wurden etwa 1200 Restanten als Spätberufene der Wehrpflicht eingezogen.
Nach einem vierwöchigen Einweisungskurs an der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München wurden sie vor allem als Truppenärzte eingesetzt und in die taktischen Grundlagen des Sanitätsdienstes eingewiesen.
Als die Laufbahn der Sanitätsoffiziere für Medizinstudenten geöffnet wurde, entfiel die Restantenregelung.
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