- Truppenarzt
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Truppenarzt (TrArzt) ist die militärische Dienstpostenbezeichnung für den mit der medizinischen Behandlung und Betreuung eines Truppenteils beauftragten Sanitätsoffizier (Humanmedizin). Neben den allgemeinen Truppenärzten gibt es beim Militär auch spezielle Fliegerärzte und Schiffsärzte.
Truppenarzt Bundeswehr
Im Sanitätsdienst der Bundeswehr sind seit der letzten Bundeswehrreform Truppenärzte überwiegend in regionalen Sanitätseinrichtungen des Zentralen Sanitätsdienstes stationiert und dort für die Betreuung und Behandlung der am Standort ansässigen militärischen Dienststellen und deren Soldaten zuständig. Die Anzahl der zugehörigen Truppenärzte einer regionalen Sanitätseinrichtung richtet sich hierbei nach der zu betreuenden Truppenstärke. Die bei den Teilstreitkräften verbliebenen Truppenärzte sind sowie das unterstützende Sanitätspersonal einem Verband der jeweiligen Teilstreitkraft zugeordnet. Unterstellt sind die Truppenärzte truppendienstlich nach §1 VorgV dem Leiter der regionalen Sanitätseinrichtung, in den Sanitätsdiensten der Teilstreitkräfte dem jeweiligen Kommandeur. Fachdienstlich sind die Truppenärzte in regionalen Sanitätseinrichtungen dem Leiter der Dienststelle und im Sanitätsdienst der Teilstreitkräfte dem Leitenden Sanitätsoffizier (LSO). Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist den Truppenärzten fachdienstlich (§2 VorgV) entsprechendes Sanitätspersonal unterstellt. Das Vorgesetztenverhältnis gegenüber den Patienten begründet sich im besonderen Aufgabenbereich (§3 VorgV).
Die Truppenarztstellen bei Bundeswehr sind in der Regel kombinierte Stabsarzt/Oberstabsarzt-Stellen.
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