- Rheinische Notarkammer
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Rheinische Notarkammer ist eine Notarkammer im Rheinland.
Geschichte
Die Einrichtung von Notarkammern wurde in den Rheinlanden erstmals unter Napoleon vorgesehen, und zwar durch das sogenannte Ventôse-Gesetz vom 16. März 1803 sowie die Verordnung betreffend die Notarkammern vom 24. Dezember 1803. Auf dieser Grundlage wurde für jedes der 15 rheinischen Arrondissements eine eigene Notarkammer eingerichtet, so etwa für die Arrondissements Köln, Bonn, Aachen, Crefeld und Cleve.
Mit der im Jahre 1822 erlassenen Rheinischen Notar-Ordnung wurden die Notarkammern jedoch wieder abgeschafft.
Erst die 1937 erlassene Reichsnotarordnung sah wieder örtliche Notarkammern vor. Dabei wurde für die Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf und Köln jeweils eine eigene Notarkammer eingerichtet. Um die Einheit des rheinischen Notariats zu wahren und besser an die Arbeit des kurz zuvor aufgelösten Rheinischen Notarvereins anknüpfen zu können, errichteten die beiden Notarkammern eine gemeinschaftliche Geschäftsstelle in Köln, und zwar in den Geschäftsräumen des ehemaligen Notarvereins[1].
Im November 1949 entstand die Rheinische Notarkammer durch Zusammenlegung der Notarkammern Düsseldorf und Köln.
Organe
- Vorstand
- Notar Dr. Hans-Christoph Schüller, Präsident
- Notar Dr. Timm Starke, Vizepräsident
- Rechtsanwalt und Notar Ulrich Blumberg, Vizepräsident
- Notar Jörg Bettendorf
- Notar Dr. Norbert Frenz
- Rechtsanwältin und Notarin Dr. Birgitta Konrad
- Notar Dr. Christoph Neuhaus
- Ehrenpräsidenten
- Notar a. D. Willi Weichler
- Notar a. D. Prof. Dr. Walter Schmitz-Valckenberg
- Ehrenmitglieder
- Notar a. D. Dr. Gustav Römer
- Rechtsanwalt und Notar Wilhelm Wagener
- Notar a. D. Dr. Hans-Dieter Vaasen
- Geschäftsführung
- Notarassessor Dr. Paul Terner, LL.M.
- Notarassessor Dirk Piegsa
- Notarassessor Dr. Alexander Völzmann
- Notarassessor Dr. Alexander Rezori, LL.M.
Quellen
Kategorien:- Notarkammer
- Recht (Nordrhein-Westfalen)
- Organisation (Nordrhein-Westfalen)
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